Land Kärnten geht gegen Nationalratswahlordnung vor
Durch die derzeitige Regelung seien die verfassungsrechtlichen Garantien des persönlichen Wahlrechts nicht ausreichend gewährleistet. Zudem wird das Land die Landtags- und Gemeinderatswahlordnung ändern.

Foto © KLZ/TraussnigKärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler
Die Kärntner Landesregierung wird am Donnerstag eine Anfechtung der Nationalratswahlordnung beschließen. Das kündigte Landeshauptmann Gerhard Dörfler am Mittwoch in einer Aussendung an. Durch die derzeitige Regelung seien die verfassungsrechtlichen Garantien des persönlichen Wahlrechts nicht ausreichend gewährleistet, sagte Dörfler. Zudem wird das Land die Landtags- und Gemeinderatswahlordnung ändern, ein Gesetzesentwurf soll in den nächsten Tagen in die Begutachtung gehen.
Stein des Anstoßes ist für Dörfler die Briefwahl-Regelung, bei der schriftlichen Beantragung der Ausstellung einer Wahlkarte müsse die Identität des Antragstellers lediglich "glaubhaft gemacht" werden. Ein voller Identitätsnachweis sei nicht notwendig. Zudem erfolge die Ausfolgung der Wahlkarte samt amtlichem Stimmzettel ohne Zustellnachweis. Auch missbräuchliche Verwendung könne nicht ausgeschlossen werden.
Dörfler: "Bei einem Fehler der Abwicklung oder dem Ausbleiben der postalischen Zustellung der Wahlkarte würde das faktisch einen Entzug des Wahlrechtes bedeuten, nachdem die Ausstellung eines Duplikates ausgeschlossen ist und der an sich Wahlberechtigte so nicht mehr von seinem Recht auf Stimmabgabe Gebrauch machen könnte."
Die Gesetzesnovelle für Landtags- und Gemeinderatswahlordnungen sieht vor, dass die Zustellung der Wahlkarten mittels RSa-Brief erfolgen muss. Bei der Briefwahl muss künftig die Wahlkarte bzw. das Kuvert am Freitag vor dem Wahltag abgestempelt sein und ist nur dann gültig, wenn sie bis zum Dienstag nach dem Wahltag um 12.00 Uhr eingelangt ist. Damit sollen Manipulationen wie die Stimmabgabe nach Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses unmöglich gemacht werden.












