Guineer wird nicht abgeschoben, ist aber in U-Haft
Der Asylwerber aus Guinea, dessen Abschiebung in der Vorwoche durch Randale im Flugzeug in Wien-Schwechat verhindert wurde, kann vorerst in Österreich bleiben, befindet sich aber in Untersuchungshaft. Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der eine Abschiebung in das Heimatland per einstweiliger Verfügung unterbindet, ist am Freitag im Innenministerium eingelangt.
"Die Abschiebung darf nicht durchgeführt werden, weil es sich um ein Bürgerkriegsland handelt", erklärte Sprecher Rudolf Gollia am Montag zur APA. Man habe daher sofort die notwendigen Verfügungen erlassen und den Mann aus der Schubhaft entlassen. Laut der Eilentscheidung darf er nun zumindest bis 31. Jänner 2011 nicht abgeschoben werden. Bis 7. Jänner erwarte der EGMR eine Stellungnahme Österreichs, ob geprüft worden sei, ob dem Guineer in seiner Heimat die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung drohe. Dann werde es wohl bis Ende Jänner eine neue Entscheidung geben, erläuterte er.
Gleich nach der Entlassung aus der Schubhaft sei der Mann aber in der Justizanstalt Korneuburg in U-Haft genommen worden, bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecher Friedrich Köhl. Dem Mann werde Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vorgeworfen, weil er sich bei seiner geplanten Abschiebung gewehrt und drei Beamte verletzt haben soll. In U-Haft sei er deswegen, weil laut Anklagebehörde Fluchtgefahr bestehe - immerhin habe der Mann nicht einmal eine feste Meldeadresse, sagte Köhl.












