Rückführungsabkommen mit Russland geregelt

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Innenministerin Fekter hat am Donnerstag im Rahmen ihres Moskau-Besuchs die Rückführung russischer Flüchtlinge neu geregelt. Bei einem Gespräch mit dem Föderalen Migrationsdienst wurden die Durchführungsbestimmungen für ein entsprechendes Abkommen zwischen Russland und der EU verabschiedet. Festgelegt wird dabei das Prozedere bei den Abschiebungen von Russen nach Österreich und vice versa.
Bisher gibt es hier immer wieder Probleme, abhelfen soll nun die Festlegung genauer Regelungen. So werden beispielsweise die Flughäfen festgelegt, von bzw. zu denen Abschiebungen stattfinden. Ebenso werden exakte zeitliche Fristen festgeschrieben. Allerdings geht es um nicht allzu viele Fälle. Heuer wurden gerade einmal 36 Personen nach Russland abgeschoben, während 516 freiwillig heimkehrten. Asylanträge wurden 2010 bis Anfang Oktober knapp 1.900 gestellt, die Anerkennungsquote lag immerhin bei 30 Prozent.
Der größte Teil der russischen Asylwerber stammt aus Tschetschenien. Um einen klareren Blick auf die Lage in der russischen Teilrepublik zu bekommen, bemühen sich die Beamten des Innenministeriums nun auch verstärkt, Delegationen in die Krisenregion zu entsenden, um die Gefährdung einzelner Personengruppen abschätzen zu können. Derzeit gibt es keine entsprechenden Informationsreisen.
Einen Besuch stattete Fekter am Donnerstag auch dem Donskoj-Kloster und dem daran angrenzenden Friedhof ab, wo sie an einem Massengrab österreichischer Stalin-Opfer weiße und rote Rosen niederlegte. Am Abend wird Fekter ein vom Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgenforschung gestaltetes Buch, das das Schicksal von 60.000 in Österreich zu Tode gekommenen ehemaligen Sowjetbürgern schildert, im Kreml an einen dortigen Spitzenbeamten übergeben.












