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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2010 um 21:11 UhrKommentare

Terror-Verdächtiger: Jetzt ist Belgien am Zug

Nach seiner Verhaftung als Terrorverdächtiger wartet der Tschetschene Aslambek I., der in Niederösterreich lebt, auf seine Übergabe an Belgien. Das kann Wochen dauern.

In ganz Europa wurden Terrorverdächtige festgenommen

Foto © APIn ganz Europa wurden Terrorverdächtige festgenommen

Er soll an Anschlagplänen auf einen Nato-Zug in Belgien mitgewirkt haben. Aslambek I. (32), der als anerkannter Flüchtling in Neunkirchen lebt, sitzt nun in Wiener Neustadt in Übergabehaft. Wie berichtet, wurde er am Mittwoch am Flughafen Schwechat verhaftet, als er von einer Pilgerreise nach Mekka nach Österreich zurückkehrte.

Grundlage für seine Verhaftung ist ein EU-Haftbefehl. Er soll zu einer Gruppe von Kämpfern gehören, die einen Anschlag auf einen Nato-Zug in Belgien plante. Als am 23. November in mehreren europäischen Staaten insgesamt 26 Terrorverdächtige festgenommen wurden, war er gerade außer Landes. Die heimischen Behörden untersuchten diskret sein Haus in Neunkirchen, um ihn nicht zu warnen. Dabei wurden Computer und Handys sichergestellt, die nun den belgischen Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen.

Jetzt muss in Österreich ein Richter überprüfen, ob der Mann den belgischen Behörden übergeben werden kann. Dabei wird unter anderem festgestellt, ob die Punkte, die man Aslambek I. vorwirft, überhaupt in den Geltungsbereich des EU-Haftbefehles fallen. Das könnte mehrere Wochen dauern.

"Der Mann soll logistische Unterstützungsmaßnahmen geleistet haben bei den Bestrebungen für einen islamischen Staat im Kaukasus", erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia. Aslambek I. gilt als Anhänger einer Gruppe, die unter anderem den Anschlag auf die Moskauer U-Bahn im März begangen haben soll. Der 32-Jährige selbst soll bei einem Granatangriff in Tschetschenien beide Unterarme verloren haben.

In Österreich ist Aslambek I. allerdings nie aufgefallen, er lebte mit Familie in Neunkirchen völlig unauffällig. Sein Flüchtlingsstatus ist durch das Strafverfahren zunächst nicht bedroht. Der Verdacht auf eine strafbare Handlung allein sei zu wenig, um ihm den Flüchtlingsstatus zu entziehen, sagte Gollia.


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