Korinek für mehr Rechtlichkeit beim Bleiberecht

Foto © APA
Der frühere VfGH-Präsident Korinek fordert eine "klare gesetzliche Regelung" zum Bleiberecht. Er attestiert der derzeitigen Praxis "zu wenig Rechtlichkeit und zu viel Gnade". Man gewinne zunehmend den Eindruck, Menschen dürften in Gnadenerweisung bleiben, sagte er zur APA. Er bezog sich auf die jüngsten Fälle, wo letztlich doch von Abschiebung abgesehen oder eine Wiedereinreise zugelassen wurde.
In einem Rechtsstaat sei es nicht angebracht, dass der Verbleib im Land "zur Gnade wird, das muss als Recht konstruiert sein", betonte Korinek. Schließlich könne bei Strafhaft "auch nicht der Bundespräsident entscheiden, wie lange die Leute sitzen. Das muss klar im Urteil stehen, der Bundespräsident hat nur ein Gnadenrecht."
Außerdem mahnt Korinek einmal mehr eine bessere Qualität der Rechtsordnung ein, auch im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform. Schlechte Gesetze verursachten Leerläufe und Kosten in der Verwaltung, so Korinek. Für die Verwaltungsreform wäre mutigeres Vorgehen nötig - und nicht nur "Reformen dort, wo man keine Widerstände erwartet".
Bei der Briefwahl hielte Korinek eine stärkere Beschränkung für geboten. "Am besten wäre es, die Briefwahl nur subsidiär zuzulassen" - also dort, wo es nötig ist, um die Allgemeinheit der Wahl (also die Teilnahmemöglichkeit für alle) sicherzustellen. Das wären z.B. Auslandswähler oder Menschen mit Behinderung. Die Briefwahl sei "sehr missbrauchsanfällig", wie man an den Vorfällen im Burgenland oder in Lienz sieht.
Korinek wird am 7. Dezember 70 Jahre alt. Damit erreicht er die Altersgrenze, mit der er den Gerichtshof spätestens hätte verlassen müssen. Aus Gesundheitsgründen - wegen Herzbeschwerden - trat er allerdings schon vor mehr als zweieinhalb Jahren, Ende April 2008, zurück.












