Barrierefrei an sich bis 2016 - aber mit Ausnahmen
Die Regierung hält bei ihrer Budgeteinigung grundsätzlich daran fest, dass die öffentlichen Gebäude bis Anfang 2016 barrierefrei sein sollen. Die aber schon im Begutachtungsentwurf ventilierte Möglichkeit, diese Frist zu erstrecken, bleibt jedoch weiter bestehen. Allerdings muss dazu ein fixer Zeitplan vorgelegt werden. Absolute Deadline für die Barrierefreiheit ist 2020.
Was den besonderen Kündigungsschutz für Behinderte angeht, wird dieser bei neuen Beschäftigungsverhältnissen künftig nicht wie bisher nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam. Passiert hingegen ein Arbeitsunfall, gilt sofort ein spezieller Kündigungsschutz. Auch für eintretende Behinderung aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird ein sofortiger Schutz wirksam, wenn das Beschäftigungsverhältnis zumindest seit 6 Monaten existiert.
Die Erhöhung der Ausgleichstaxe, mit der sich Unternehmen von der Einstellung Behinderter freikaufen können, wird nach der Betriebsgröße geregelt. Bei 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern wird sie auf 316 Euro erhöht, ab 400 Mitarbeitern auf 336 Euro. Diese Taxe wird jährlich analog zur Ausgleichszulage valorisiert. Die Gelder daraus werden für Beschäftigungsprogramme für behinderte Arbeitnehmer verwendet. Die geschätzten Mehreinnahmen liegen bei 33,5 Millionen.












