Suu Kyis Hausarrest-Anfechtung abgewiesen

Foto © APA
Zwei Tage vor dem regulären Ablauf ihres Hausarrests ist die Symbolfigur der burmesischen Demokratiebewegung, Aung San Suu Kyi, in letzter Instanz mit ihrer Berufung gegen das Urteil gescheitert. In diesem Fall nützt dies der 65-jährigen Friedensnobelpreisträgerin, deren Nationale Liga für Demokratie (NLD) vom Militärregime aufgelöst wurde.
"Damit wird ihre Freilassung an diesem Samstag wahrscheinlicher", sagte ein Regierungsbeamter. Hätte das Gericht den Antrag angenommen, so die Begründung, hätte sich der Prozess über Wochen hingezogen und sie wäre vorerst nicht freigelassen worden. Das Oberste Gericht in der Hauptstadt Naypyidaw wies Suu Kyis Antrag ab, verlautete aus Regierungskreisen.
Suu Kyi war 2009 zunächst zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Auf Anordnung von Junta-Chef Generalissimus Than Shwe wurde die Strafe auf eineinhalb Jahre halbiert und kann unter Hausarrest verbüßt werden. Damit solle ihrem Vater, dem 1947 ermordeten Unabhängigkeitshelden General Aung San, Respekt erwiesen werden, hatte die Junta erklärt. Am 13. November läuft dieser Hausarrest eigentlich ab. Sie befand sich dann gut sieben Jahren in ununterbrochener Isolation in ihrem Haus in Rangun. 15 der vergangenen 21 Jahre hat sie in Haft oder unter Hausarrest verbracht. Die NLD hatte 1990 Wahlen zu einer Verfassungsgebenden Nationalversammlung mit Vierfünftelmehrheit gewonnen, doch hatten die Streitkräfte die Machtübergabe verweigert.
Von der Teilnahme an den von der Junta organisierten Wahlen vom vergangenen Sonntag war die NLD ausgeschlossen. Suu Kyi hatte ihre Anhänger zum Wahlboykott aufgerufen. Zur Wahl standen insgesamt 1.159 Mitglieder des Zweikammerparlaments und der 14 Regionalparlamente.












