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Zuletzt aktualisiert: 11.11.2010 um 13:38 UhrKommentare

"Papa-Monat" für Beamte

Die SPÖ-Forderung nach einem "Papa-Monat" soll mit Jahresbeginn Realität werden - allerdings nur im öffentlichen Dienst.

Foto © APA

Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek stellte am Donnerstag ein Modell vor, das derzeit in Begutachtung ist: Demnach haben Väter im öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von maximal vier Wochen während des Mutterschutzes - ohne Bezahlung.

Der "Papa-Monat" im öffentlichen Dienst soll ab 1. Jänner 2011 möglich sein, bestätigte Heinisch-Hosek einen Bericht der "Presse". Er soll mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen dauern und muss während des Mutterschutzes, also innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt, bezogen werden. Voraussetzung ist laut Begutachtungsentwurf, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und "keine wichtigen dienstlichen Interessen" entgegenstehen. Bekanntgeben muss der Beamte den Beginn und die Dauer spätestens zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Auf den Karenz- oder Urlaubsanspruch hat der "Papa-Monat" keine Auswirkungen.

Die Krankenversicherung bleibt während des Karenzurlaubs aufrecht, außerdem zählt der "Papa-Monat" voll für die Pension - Bezüge entfallen allerdings.

Mehrkosten bringt der "Papa-Monat" laut der Ministerin nicht - man spare sogar ein bisschen, weil die entsprechenden Aufgaben von anderen Bediensteten mitübernommen werden könnten. In den Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf geht man für die Jahre 2011 bis 2014 jeweils von Einsparungen von 1,8 Mio. Euro aus. Angenommen wird, dass in den nächsten Jahren etwa ein Drittel der neuen Väter im Bundesdienst die Frühkarenz in Anspruch nehmen wird, also zirka 850.


Fakten

der "Papa-Monat" soll mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen dauern und muss während des Mutterschutzes, also innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt , bezogen werden.

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