Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
20. Juni 2013 01:21 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Erneut Protest in Athen gegen ERT-Schließung Alpine-Konkurs trifft 4.900 Mitarbeiter Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Politik Nächster Artikel Erneut Protest in Athen gegen ERT-Schließung Alpine-Konkurs trifft 4.900 Mitarbeiter
Zuletzt aktualisiert: 09.11.2010 um 16:20 UhrKommentare

Bandion-Ortner: "Nein, Raufereien nicht straffrei"

ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner verteidigt die geplante Straffreiheit bei leichter fahrlässiger Körperverletzung, z.B. nach Autounfällen. Dies bedeute aber nicht, dass eine Wirtshausrauferei straffrei sei. Kritiker sind alarmiert.

Foto © APA

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) verteidigt die geplante Straffreiheit bei leichter fahrlässiger Körperverletzung beispielsweise nach Autounfällen. "Ich bin der Meinung, es muss nicht alles vor dem Strafrichter landen. Wir müssen überlegen, ob der Ermittlungsaufwand auch dem Unrechtsgehalt einer Tat entspricht. Ich möchte die leicht fahrlässige Körperverletzung entkriminalisieren", sagte Bandion-Ortner.

Betrügereien möglich?

Dies bedeute aber nicht, dass derartige Fälle nicht mehr zivilrechtlich verfolgt werden können. Schätzungen, um wieviele Fälle es sich insgesamt handelt, die davon betroffen sind, konnte die Ministerin keine geben. Sie wies aber auf Anfrage zurück, dass allfällige "Betrügereien" durch Vorgaukeln eines Peitschenschlagsyndroms nach einem Autounfall, um Schmerzensgeld zu erhalten, hinter der geplanten Maßnahme stünden. "Nein, das hat mit Betrügereien nichts zu tun".

Außerdem bedeute dies auch nicht, dass eine kleine Wirtshausrauferei mit einem blauen Auge für einen Betroffenen von der Straffreiheit erfasst sei. "Nein, für vorsätzliche Körperverletzung gilt das nicht. Rauferei ist nicht fahrlässig, das fällt nicht darunter". Und auch wenn bei einer leicht fahrlässigen Körperverletzung durch einen Autounfall Alkohol im Spiel sei, gebe es keine Straffreiheit, sagte Bandion-Ortner.

Die Neuregelung werde Kosten sparen. Denn weniger Fälle bedeuten auch weniger Sachverständigengutachten - die der Staat zahlen muss, wenn dies der Verurteilte nicht kann oder wenn es zu keiner Verurteilung kommt, hieß es aus dem Kabinett der Justizministerin.

Sowohl Rechtsanwälte als auch der Strafrechts-Experten Helmut Fuchs kritisieren den Vorstoß der Justizministerin scharf: Nachteile hätten vor allem Opfer leichter Verkehrsunfälle, die künftig ihr Schmerzensgeld selbst einklagen müssen. "Der Verletzte wird künftig das Kostenrisiko tragen", kritisiert Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer. Denn bisher können sich Opfer dem Strafverfahren anschließen, um zu Schmerzensgeld zu kommen. Künftig müssen sie selbst den Zivilrechtsweg gehen.

Experten ablehnend

Auch Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht am Wiener Juridicum, steht der Änderung zurückhaltend gegenüber. Denn auch wenn jetzt häufig bei fahrlässiger Körperverletzung statt einer Anklage eine diversionelle Maßnahme - wie z.B. Bußgeld - verhängt wird, sei das ein Akt der staatlichen Aufklärung. Und eine bis zu 14 Tage dauernde Körperverletzung sei nichts Harmloses, meinte Fuchs.

Fuchs und Rech kritisieren auch die ebenfalls im Budgetbegleitgesetz enthaltene Abschaffung der bedingten Geldstrafe im Strafrecht. Man solle den Richtern bei den Strafmaßnahmen die freie Wahl lassen, fordert Fuchs.


Was bleibt

Bisher gibt es schon ab drei Tagen Beeinträchtigung ein Strafverfahren, künftig erst bei Verletzungen mit mindestens 14-tägigen Folgen. Leichte Verletzungen wie Prellungen, Schnitte oder Peitschenschlag-Syndrom werden also straffrei - nur bei schweren Körperverletzungen wie Brüchen oder bei schwerwiegender Schuld des Täters, z.B. alkoholisiertem Fahren bleibt alles beim Alten.

KLEINE.tv

Obama bei Gauk

Der mächtigste Mann der Welt ist heute in Berlin – Begonnen hat der Besu...Noch nicht bewertet

 

Politik im Bild

Barack Obama am Brandenburger Tor 

Barack Obama am Brandenburger Tor

 

Kroatien tritt EU bei

AP

Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien als insgesamt 28. Land der Europäischen Union teil. Hintergründe und Informationen zur EU-Mitgliedschaft der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik.



Griechenland in der Krise

Politiker und Promis im Visier der Justiz

Foto: APA/AP/Reuters
 

Steirische Strukturreform

APA

Die Landesspitze baut die Gemeindestruktur massiv um. Im Jahr 2015 soll es von den derzeit 539 nur mehr 285 Gemeinden geben.



Seitenübersicht

Zum Seitenanfang