Opposition will Kinderrechte in der Verfassung
Die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung lässt weiter auf sich warten. Die Oppositionsparteien drängen nun auf Gespräche: Die Grünen wollen eine parlamentarische Enquete zum Thema. Das BZÖ fordert Gespräche unter Einbindung von Interessensvertretern. Endlich Verhandlungen auf Klubebene will die FPÖ. Die SPÖ signalisiert Bereitschaft, Verhandlungen würden demnächst gestartet.
Durch die Verankerung in der Verfassung würden Kinderrechte künftig einklagbar. Im Vorjahr war dieses Vorhaben gescheitert - einerseits an inhaltlichen Differenzen, andererseits an der Oppositionsblockade von Zwei-Drittel-Materien, die mittlerweile beendet ist. Nach der Diskussion rund um Abschiebungen von Flüchtlingskindern zeichnet sich nun aber ein neuer Anlauf ab: Ein entsprechender Entwurf der Regierungsparteien liegt nach wie vor im Verfassungsausschuss. SPÖ und ÖVP sind jedoch, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, auf die Stimmen mindestens einer Oppositionspartei angewiesen. FPÖ, Grüne und BZÖ sind dafür, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, verlangen aber noch Änderungen.
Die Grüne Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill tritt dafür ein, alle Artikel der Konvention in die Verfassung zu heben, sowie den Gesetzesvorbehalt im Entwurf - damit können etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken - zu streichen. Kleinere Änderungen im Entwurf wünscht sich FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan. Die Freiheitlichen verknüpfen die Materie außerdem mit der Einführung einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach Scheidung bzw. für unverheiratete Eltern. BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner möchte gleichzeitig mit den Kinderrechten auch den Grundsatz der Generationengerechtigkeit in der Verfassung verankert wissen.
Derzeit gebe es Vorgespräche, erklärte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann. Der Start der Verhandlungen auf Klubebene werde "sicher demnächst" sein.












