Streit um Zuständigkeit im Fall Komani

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Im Fall Komani wird munter weiter gestritten, wer entscheiden soll, ob die Familie aus dem Kosovo in Österreich bleiben kann. Während das Innenministerium der Meinung ist, dass der Wiener Magistrat das letzte Wort zu sprechen hat, sieht dieser die Zuständigkeit bei der Sicherheitsdirektion.
Die Leiterin der Einwanderungsbehörde im SPÖ-regierten Wien, Beatrix Hornschall, meint im heutigen Ö1-"Morgenjournal": "Sobald wir die Unterlagen haben, ist der Akt am nächsten Tag schon bei der Sicherheitsdirektion Wien." Wenn sich die Sicherheitsdirektion gegen die Erteilung eines humanitären Aufenthalts ausspreche, "dann sind solche Anträge zurückzuweisen".
Das Innenministerium sieht die Lage anders. Ressortchefin Maria Fekter verwies in einer Aussendung darauf, dass im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unmissverständlich geregelt sei, dass der Magistrat entscheide: "Ich lade die Leiterin der Magistratsabteilung 35, Mag. Beatrix Hornschall, sehr herzlich zu einer nochmaligen Schulung der aktuellen Gesetzeslage ins Innenministerium ein, um alle Unklarheiten für die Stadt Wien zu beseitigen", so die Innenministerin "versöhnlich".
Die Rechtsvertretung der Familie Komani - der Vater und die zwei Zwillingstöchter waren am Donnerstag wieder nach Wien zurückgekehrt - setzt im weiteren Asylverfahren indessen auf die Erteilung von subsidiärem Schutz für die psychisch erkrankte Mutter. Das erklärte Karin Klaric vom Betreuerverein "purple sheep" am Freitag. Die Mutter sei "nach wie vor" auf der Akut-Station der Psychiatrie untergebracht, sagte Klaric, sie sei "schwer erkrankt".
Subsidiärer Schutz wird zuerkannt, wenn mit einer Abschiebung das Menschenrecht verletzt würde, keiner unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden. Dies wäre auch der Fall, wenn im Zielland eine schwere Erkrankung nicht adäquat behandelt werden kann.













