Antragsteller müssen schnell sein
Den Heizkostenzuschuss des Landes gibt es heuer nur bis Ende Oktober. Wer bis dahin die Unterstützung des Landes nicht beantragt hat, geht leer aus. Grüne protestieren.

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F ür die einen ist es ein mieser Trick und politisch perfide, für die Verantwortlichen ist es ein Akt der Verwaltungsvereinfachung. Auf jeden Fall ist die kurze Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss des Landes neu. Am 31. Oktober läuft die Zeit ab. Wer bis dahin die Unterstützung des Landes nicht beantragt hat, geht leer aus. In der Vergangenheit konnte der Heizkostenzuschuss den ganzen Winter über, bis Ende März, beantragt werden.
Grüne protestieren
Barbara Lesjak, die Sozialsprecherin der Grünen, erblickt darin einen "Winkelzug" des Sozialreferenten Christian Ragger (FPK). Auch in manchen Gemeinden vermutet man parteipolitische Hintergründe. Durch die kurze Antragsfrist könne sich das Land einiges ersparen. Oder jene, die zu spät kommen, müssten sich vor Weihnachten bei den FPK-Politikern um den Teuerungsausgleich anstellen. Die Mutmaßungen werden daraus abgeleitet, dass in den vielen Eigenwerbungsinseraten des Referenten nie auf den verkürzten Termin aufmerksam gemacht wurde.
Laut Ragger-Büro sei durchaus in zahlreichen Publikationen auf die Antragsfrist vom 15. Juli bis 31. Oktober hingewiesen worden. Begründet wird die kurze Frist mit Verwaltungsvereinfachung, weil die Ausgaben in einem Jahresbudget abgerechnet werden könnten. Im Übrigen hätte schon der Großteil der rund 25.000 Bezieher den Zuschuss beantragt. Eine Feststellung, die Gemeinden nicht bestätigen können.
80 oder 150 Euro
Vom Land gewährt werden zwei Varianten des Zuschusses - entweder 150 oder 80 Euro. Anträge können in den Magistraten, bei den Gemeindeämtern und in den Bürgerbüros der Landesregierung gestellt werden.












