Frankreich will Ausweisungen erleichtern
Nach heftiger Kritik an der Ausweisung von über 8.000 Roma will Frankreich nun die Rechtsgrundlage für derartige Aktionen festigen. Künftig sollen EU-Bürger auch ausgewiesen werden können, wenn sie das dreimonatige Bleiberecht durch wiederholte Aus- und Einreise missbrauchen.
Wenn EU-Ausländer das französische Sozialsystem belasten oder die öffentliche Ordnung durch Diebstahl oder aggressives Betteln stören, sollen sie ebenfalls ausgewiesen werden können. Dies steht in einem Gesetzentwurf zum Ausländerrecht, den die französische Nationalversammlung von Dienstagnachmittag an debattieren wollte.
Es ist die fünfte Gesetzesänderung zum Thema Einwanderung innerhalb von sieben Jahren. Ursprünglich wollte Frankreich lediglich drei EU-Leitlinien in nationales Recht umsetzen. Nach einer markigen Rede von Präsident Sarkozy zum Thema Einwanderung und Kriminalität wurde der ursprüngliche Text jedoch deutlich verschärft. Einige Aspekte werden auch innerhalb des Regierungslagers kritisiert.
Besonders umstritten ist die Regelung, dass eingewanderten Franzosen künftig die Staatsangehörigkeit entzogen werden soll, wenn sie einen Polizisten angreifen oder töten. Nach Ansicht mancher Juristen widerspricht dies der französischen Verfassung, nach der alle Bürger ungeachtet ihrer Herkunft vor dem Gesetz gleich sind.












