Meischberger soll 5,4 Mio. Euro Steuern nachzahlen
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger hofft weiterhin, dass er kein Steuerstrafverfahren bekommt. Allerdings berichten Medien, dass das Finanzamt 5,4 Millionen Euro an Steuern aus seinen Buwog-Honoraren verlangt.

Foto © ReutersWalter Meischberger
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger soll für sein Buwog-Honorar 5,4 Mio. Euro Steuern nachzahlen. Das Finanzamt verlange 3,8 Mio. Euro an Einkommenssteuer und 1,6 Mio. Euro Umsatzsteuer, berichtet die Tageszeitung "Der Standard" (Donnerstag-Ausgabe). Meischberger bekämpfe die Vorschreibung und hoffe weiter, kein Steuerstrafverfahren zu bekommen, heißt es weiter. Einen rechtskräftigen Bescheid gibt es laut Zeitung allerdings noch nicht. Meischberger sei vorigen Freitag zum wiederholten Male von den Ermittlern befragt worden.
Wie auch immer die Steuergeschichte ausgeht, finanziell könnte es knapp werden für den Tiroler, so die Zeitung. Seine Konten seien eingefroren, allenfalls müsse er seine Villa in Wien-Döbling, seine "kleine Wohnung auf Ibiza" (Meischberger) und sein Boot versilbern. Denn dass er nachzahlen wird, habe er im Mai per "Kurier" versprochen: "Ich werde die Steuer nachzahlen."
Meischberger war wie berichtet bei der in der Amtszeit von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erfolgten Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaft Buwog für das letztlich siegreiche Immofinanz-Konsortium als Berater tätig gewesen und hatte dafür - gemeinsam mit dem Lobbyisten Peter Hochegger - insgesamt 9,6 Mio. Euro Provision erhalten. Meischberger kassierte davon 80 Prozent, nämlich 7,7 Mio. Euro, Hochegger 20 Prozent, also 1,9 Mio. Euro. Sie sollen die Bietersumme der Konkurrenz (CA-Immo) in Höhe von 960 Mio. Euro gekannt und an die Immofinanz weitergeleitet haben, wird vermutet. Tatsächlich lag das Konsortium mit seinem Offert in Höhe von 961 Mio. Euro nur ganz knapp vor der CA-Immo. Der Verdacht: Meischberger könnte die entscheidende Info aus Grassers Umfeld erhalten haben, was beide vehement bestreiten.
Keine Steuern gezahlt
Versteuert haben die zwei ihr Honorar, das über Zypern und Liechtenstein lief und zum Teil in bar von Geldboten nach Wien gebracht wurde, aber nicht. Erst im vorigen Herbst haben sie Selbstanzeige erstattet, um ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Damals flog die Causa Buwog gerade öffentlich auf. Ob die Selbstanzeige damit noch rechtzeitig erfolgte - nur dann wirkt sie strafbefreiend -, ist noch nicht geklärt. Meischbergers Anwalt, Gerald Salzborn, laut Zeitung dazu: "Wir gehen davon aus, dass alle Voraussetzungen für die Straffreiheit fristgerecht erfüllt werden."
Die Vorschreibungen wurden mit dem Argument beeinsprucht, Beratungsleistungen seien nicht umsatzsteuerpflichtig, und Einkommenssteuer sei gar keine angefallen. Meischberger beruft sich auf § 2 des Buwog-Privatisierungsgesetzes, wonach "sämtliche mit dem Verkauf der Wohnungen in Zusammenhang stehende Vorgänge von allen Bundesabgaben befreit sind".












