VfGH: Haller-Nachfolge steht an

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Eine spannende Postenbesetzung steht im Verfassungsgerichtshof (VfGH) an: Herbert Haller und Lisbeth Lass gehen zu Jahresende mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension. Die Regierung hat das Vorschlagsrecht für die Nachfolge Hallers, der im Oktober 2002 unter Schwarz-Blau von der FPÖ nominiert wurde. Die Mehrheit der Verfassungsrichter ist dem konservativen Flügel zuzurechnen.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hat Bundeskanzler Faymann und die Präsidentin des Nationalrates Prammer in einem Brief informiert, dass Haller, Lass und auch das Ersatzmitglied Johannes Hengstschläger (für den ebenfalls die Regierung das Vorschlagsrecht hat) mit Jahresende ausscheiden, berichtete VfGH-Sprecher Neuwirth. Holzinger deponierte den Wunsch, dass die Nachbesetzung ohne Vakanz, also gleich mit Jahresbeginn erfolgt. Denn der VfGH sei angesichts der vielen Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes nach wie vor in keiner einfachen Situation.
In der Regierung muss aber zunächst geklärt werden, welche der beiden Koalitionsparteien den Nachfolge-Vorschlag für Haller zusteht. Haller ist der einzige von der FPÖ nominierte Verfassungsrichter.
Einfacher ist die Sache bei Lass: Sie wurde 1994 auf Vorschlag der SPÖ vom Nationalrat nominiert. Ihre Bestellung sorgte damals jedoch für einige Aufregung: Denn Bundespräsident Thomas Klestil entschied sich mit Lass für die Letztgereihte des Dreiervorschlages. Die Tirolerin wurde das erste weibliche VfGH-Mitglied.













