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Zuletzt aktualisiert: 24.08.2010 um 08:54 UhrKommentare

Holpriger Start für Mindestsicherung

Oft verschoben kommt die umstrittene Mindestsicherung jetzt doch. Ebenso holprig und strittig, wie der gesamte Entstehungsprozess war, ist allerdings nun auch der Start. Denn nur in drei Bundesländern wird das Zieldatum 1. September eingehalten, auch Kärnten und die Steiermark hinken nach.

Foto © M. Schuppich - Fotolia.com

Die anderen Länder folgen in den kommenden Monaten, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst mit 2011. In der Steiermark ist sogar noch völlig unklar, wie die Leistung ausgestaltet wird, erst nach der Landtagswahl ist hier mit einer Klärung zu erwarten.

Steiermark und Kärnten

In der Steiermark wird die neue Mindestsicherung wegen der geplatzten Parteiengespräche nicht am 1. September in Kraft treten. Die Vorlage des steirischen Sozialreferenten und LHStv. Siegfried Schrittwieser (SPÖ) hatte darüber hinaus auf 14- statt zwölfmalige Auszahlung gelautet. Die ÖVP lehnte dies jedoch ab. Zum genauen Ablauf und Details künftiger Modelle könne man nichts sagen, hieß es aus dem Büro Schrittwieser, da man nicht dem (neuen) Landtag vorgreifen könne. Die nächste Sitzung ist rund einen Monat nach der Landtagswahl (26. September) auf Donnerstag, 21. Oktober festgesetzt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass in dieser konstituierenden Sitzung solche Themen noch nicht behandelt werden und es überhaupt in diesem Jahr für Verhandlungen zwischen den Parteien knapp werden dürfte. In der Zwischenzeit würden die Sozialhilferegelungen weiterlaufen.

In Kärnten erwartet sich Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) den Start der Mindestsicherung mit 1. Jänner. "Momentan ist der Gesetzesentwurf fertig, und geht dann in Begutachtung mit dem Städte-und dem Gemeindebund," so Ragger gegenüber. Das Bundesland bietet bereits seit 2007 eine sogenannte Grundsicherung an, man habe manche Punkte nur adaptieren müssen. Laut Ragger hat man in Kärnten den engsten Spielraum der Mindestsicherung gewählt. Das heißt, sollte einer Person ein Arbeitsplatz angeboten werden und sie nimmt diesen nicht an, wird die Mindestsicherung um 25 Prozent gekürzt, bei einem weiteren Angebot um 50 Prozent und schließlich droht die Streichung der Unterstützung. Noch sei in der Mindestsicherung ein Heizkostenzuschuss und das Schulstartgeld integriert, im Herbst stünden hier aber noch Verhandlungen mit dem Gemeindebund an, so Ragger. Personen, die die Mindestsicherung beziehen wollen, müssen einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft stellen.

Dabei war die Mindestsicherung eigentlich so gedacht, dass - neben einer Aufstockung der Mittel im Bedarfsfall - bundeseinheitliche Sätze in der Armutsbekämpfung gefunden werden, gab es doch bisher in der Sozialhilfe zwischen den Ländern teils größere Unterschiede. Wirklich vollzogen wird die Vereinheitlichung auch jetzt nicht. Jedem Land bleibt es überlassen, über die Mindeststandards hinauszugehen, die meisten wollen hier allerdings keine einheitliche Regelung, sondern individuell Zuschüsse gewähren.

In Niederösterreich wurde die Mindestsicherung bereits Mitte Juli im Landtag beschlossen und tritt daher planmäßig kommende Woche in Kraft. Extra Zuschüsse, die monatlich ausbezahlt werden, sind nicht vorgesehen, wurde im Büro von Landesrätin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf den ohnehin 25-prozentigen Wohnkostenanteil verwiesen, der in der Mindestsicherung inkludiert ist. Eine Möglichkeit für Zusatzleistungen gibt es aber: Im Einzelfall kann man etwa für größeren Anschaffungen oder Mietrückstände zusätzliche Zahlungen im Ausmaß von 744 Euro monatlich beantragen, die auch mehrfach geleistet werden können. Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht - die Entscheidung fällt die jeweilige Sozialbehörde.

Salzburg im Zeitplan

In Salzburg wird der Zeitplan mit dem 1. September ebenfalls eingehalten. Neuanträge stellen kann man beim Arbeitsmarktservice (AMS) oder beim Sozialamt. Im Rahmen der Mindestsicherung können auch noch zusätzliche Wohnkosten gewährt werden, z.B. wenn es sich um eine kinderreiche Familie handelt. Daneben besteht noch die Möglichkeit, um Wohnbeihilfe in der Wohnbauabteilung anzusuchen. Derzeit erhalten im Bundesland 6.700 (von insgesamt rund 220.000) Haushalte Sozialhilfe. Das Land rechnet aufgrund der Einführung der Mindestsicherung mit einer rund 20-prozentigen Steigerung der Bezieher.

Keine Überzahlungen sind in der Bundeshauptstadt geplant. Im Büro von Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) verweist man jedoch darauf, dass Wien bisher als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für Menschen anbiete, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und bisher das 65. (Männer) bzw. 60. Lebensjahr (Frauen) noch nicht erreicht haben. Diese Dauerleistung werde auch künftig 14 Mal jährlich ausbezahlt. Die Mindestsicherung wird für die jetzigen Sozialhilfeempfängern automatisch überwiesen, ein eigener Antrag ist demnach nicht nötig.


Mindestsicherung

Im Wesentlichen bringt die Mindestsicherung ein Mindestniveau für Sozial- und Notstandshilfe in der Höhe der Ausgleichszulage, also der so genannten "Mindestpension".

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