Kindergarten für Fünfjährige ab Herbst Pflicht
Zumindest 16 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche werden für Fünfjährige Pflicht. Ausnahmen sind bei Behinderung oder "schwieriger Wegverhältnisse" möglich, müssen allerdings beantragt werden.

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Ab September ist der Besuch eines Kindergartens für alle Fünfjährigen verpflichtend. Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht müssen dann zumindest 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche in einer Betreuungseinrichtung verbringen. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden in der Woche ist - wie schon seit vergangenem Herbst - kostenlos. Ausnahmen von der Verpflichtung, etwa wegen einer Behinderung oder "schwieriger Wegverhältnisse", sind möglich, müssen aber beantragt werden.
Viele Kinder würden beim Eintritt in die Volksschule nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, erklärte Familienstaatssekretärin Christine Marek (V) gegenüber der APA den Grund für die Verpflichtung. Etwa 30 Prozent hätten beispielsweise Sprachdefizite. Ziel sei es, allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.
Die Verpflichtung betrifft laut der entsprechenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jene Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Als geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen werden öffentliche und private Kindergärten, altersgemischte Gruppen, Übungs- oder Betriebskindergärten gesehen. Allerdings ist - auf Antrag - auch eine Betreuung zuhause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden.
Ausnahmen sind auch möglich, wenn das Kind behindert ist, aus anderen medizinischen Gründen oder wenn besonderer sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung oder schwierigen Wegverhältnissen zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung kann eine Ausnahme beim Land beantragt werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.
Im Gegensatz zur Schule sind Urlaube außerhalb der Ferienzeiten von bis zu drei Wochen möglich, weitere Gründe für ein Fernbleiben vom Kindergarten wären eine Erkrankung des Kindes oder der Eltern sowie außergewöhnliche Ereignisse. Nicht alles ist übrigens beim halbtägigen Besuch kostenlos: Mahlzeiten oder Spezialangebote müssen weiterhin bezahlt werden.
Vergangenes Jahr wurde ein bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan für Kinderbetreuungseinrichtungen präsentiert, im Herbst folgt nun ein ergänzendes Modul für Fünfjährige. Dieser "Leitfaden" soll helfen, die Kinder auf den Schulbesuch vorzubereiten. Für Tageseltern, die Fünfjährige betreuen, wird es einen eigenen Leitfaden geben, hieß es aus dem Ministerium.
Der Bund stellt den Ländern auch für das kommende Kindergartenjahr wieder einen Zuschuss von 70 Mio. Euro zur Verfügung, der nach dem Anteil der Fünfjährigen aufgeteilt wird. Wien erhält demnach mit rund 14,4 Mio. Euro (20,6 Prozent) das meiste Geld. Jene Mittel, die nicht benötigt werden, müssen die Länder in den quantitativen und qualitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots investieren. Die Finanzierung des Bundes ist zunächst bis 2013 gesichert - danach gibt es neue Finanzausgleichsverhandlungen.













