Strache: "Damit haben wir nichts zu tun"
FPÖ und BZÖ weisen eine Involvierung in den Masterplan der FPÖ zurück, wonach einzelne Persönlichkeiten von den Privatisierungen finanziell profitieren sollten. Strache sei damals nur ein kleines Parteimitglied gewesen.

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Sowohl die FPÖ als auch das BZÖ weisen heute eine mögliche Involvierung im Zusammenhang mit neuen Vorwürfen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und anderen hochrangigen FPÖ-Persönlichkeiten, die noch das Jahr 2000 betreffen, zurück. Der jetzige FPÖ-Chef Heinz Christian Strache will von illegalen Zuwendungen an seine Partei nichts gewusst haben, wie er heute, Mittwoch, bei einem Pressegespräch in Wien betonte.
Alle Verantwortungsträger die damals mit der ÖVP in der Bundesregierung saßen, seien heute beim BZÖ, er sei damals dagegen nur ein kleines Parteimitglied und Landtagsabgeordneter in Wien gewesen. "Mit solchen Herrschaften, Absprachen und Netzwerken haben wir nichts zu tun", betonte Strache.
"Lückenlose Aufklärung"
"Wir haben mit diesen Herren nachweislich nichts zu tun", so auch der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz in einer Aussendung. Jede anderslautende Behauptung werde künftig geklagt. Grosz verlangt dagegen von Strache die "lückenlose Aufklärung der Skandalverbindung" zwischen Strache und den Lobbyisten Walter Meischberger, der noch im Sommer 2009 Gast auf Straches Geburtstagsfeier gewesen sei. Strache solle umgehend aufklären, inwieweit er von diesen politischen Machenschaften gewusst habe oder wisse und inwieweit er oder die FPÖ hier involviert seien.
Die Wiener Staatsanwaltschaft hält sich unterdessen mit Informationen zu möglichen weiteren Ermittlungsschritten gegen Grasser weiter bedeckt. Ob etwa die von Vertretern von SPÖ und Grünen gestern erneut geforderte sofortige Öffnung von Grasser-Konten von der Staatsanwaltsanwaltschaft bereits beantragt worden sei, wollte die Behörde heute weder dementieren noch bestätigen. "Das kommentieren wir nicht weiter", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, auf APA-Anfrage.
Das Ansinnen von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) solle eine Kontenöffnung veranlassen, wird vom Sprecher der Justizministerin zurückgewiesen. "Es ist nicht Aufgabe der Ministerin, der Staatsanwaltschaft bei einem Ermittlungsverfahren über die Schulter Anweisungen zu geben, welche Ermittlungsschritte zu setzen sind", sagte Paul Hefelle zur APA. Man verstehe zwar die Aufregung um Grasser als prominente Persönlichkeit. Es gelte aber der Grundsatz, dass die Justizbehörden ihre Ermittlungen unabhängig anstellen. "Im Strafrecht passiert nichts auf Zuruf oder nach Meinung der Öffentlichkeit", so Hefele. Würde die Staatsanwaltschaft zudem jeden Ermittlungsschritt öffentlich machen, könnte dies das Ermittlungsergebnis gefährden und den Persönlichkeitsschutz verletzten, gibt Hefelle weiters zu bedenken. Eine Berichtspflicht an das Justizministerium gebe es allerdings.
Die neuen Anschuldigungen basieren wie berichtet auf den Aussagen des ehemaligen Kabinettchefs im Verkehrsministerium, Willibald Berner, die dieser bereits im Oktober des Vorjahres gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hat. Berner hat dabei von einer Art Masterplan der FPÖ berichtet, damit hochrangige FPÖ-Persönlichkeiten von den geplanten Privatisierungen finanziell profitieren könnten. Dabei seien auch die Namen von Grasser und Jörg Haider genannt worden. Für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Grasser hat die gegen ihn erhobenen neuerlichen Anschuldigungen gegenüber der Zeitung "Österreich" als "lächerlich" zurückgewiesen. "Ich hatte nie etwas mit Herrn Berner zu tun. Er kann mir also nichts vorwerfen", zitiert die Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe Grasser. Bereits gestern hat Grasser-Anwalt Manfred Ainedter die neuen Vorwürfe zurückgewiesen.
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Der ehemalige Kabinettchef im Verkehrsministerium, Willibald Berner hat von einer Art Masterplan der FPÖ berichtet, damit hochrangige FPÖ-Persönlichkeiten von den geplanten Privatisierungen finanziell profitieren könnten.
Dabei seien auch die Namen von Grasser und Jörg Haider genannt worden. Für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung.













