Nationalrat: Änderungen bei Beamten-Gehältern

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Der Nationalrat hat das Beamten-Gehaltsschema dem europäischen Recht angepasst. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass der Modus, wonach Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr bei der Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten nicht berücksichtigt werden, nicht haltbar ist. Damit hätten Beamte einen finanziellen Nachschub bekommen können, was nun vom Nationalrat blockiert wurde.
Vorgesehen ist, das Kriterium des Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht zu ersetzen und gleichzeitig den für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils zweite Gehaltsstufe maßgeblichen Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, das heißt, der Gehaltssprung würde wie bisher mit 20 passieren. Bisher galt der Modus Lebensjahr 18 plus 2 Dienstjahre, nunmehr 15 plus 5. Damit soll eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt werden. Freiheitliche und BZÖ kritisierten, dass den Beamten nun Verschlechterungen drohten.
Notwendig geworden war die Novelle, da durch den EuGH-Entscheid rund 350.000 öffentliche Bedienstete ihre Vordienstzeiten neu bewerten hätten lassen können. Zehntausende entsprechende Anträge waren bereits eingetrudelt. Mehrkosten in Millionenhöhe hätten gedroht.
Nach Abschluss des Plenums gab es für die Abgeordneten Donnerstagabend noch einen geselligen Termin zu absolvieren. Bundespräsident Heinz Fischer lud die Parlamentarier zu einem Empfang, um auf seine Angelobung als Staatsoberhaupt von heute Vormittag anzustoßen. Aus diesem Anlass war die Sitzung, die nur gut vier Stunden in Anspruch nahm, heute extra kurz angesetzt worden.












