Mindestsicherung beschlossen - aber warum stimmte FPÖ mit?
Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag die Bund/Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung genehmigt. Unterstützt wurde die Vorlage von Koalition und Grünen und - vermutlich versehentlich - von den Freiheitlichen.

Foto © APHeinz-Christian Strache spricht, Josef Pröll und Werner Faymann hören zu
Die FPÖ stimmte trotz massiver Kritik davor den gesetzlichen Änderungen für den Bund zu, lehnte dann aber die Bund/Länder-Vereinbarung ab. Häme der anderen Fraktionen folgte.
744 Euro für Nichtstun seien ein "fatales Signal", meinte BZÖ-Chef Bucher: "Wir sind nicht das Land, in dem die gebratenen Tauben auf Flughöhe unterwegs sind." Dass seine Fraktion letztlich als einzige die Mindestsicherung komplett ablehnte, dürfte auf einen Abstimmungsfehler der Freiheitlichen zurückzuführen sein. Die FPÖ stimmte den bundesgesetzlichen Änderungen zu, lehnte dann aber die Bund/Länder-Vereinbarung ab.
Letzteres dürfte wohl auch mehr der Intention der Freiheitlichen entsprechen, hatte doch Strache davor die Mindestsicherung als "Pfuschwerk, das nicht treffsicher und nicht sozial gerecht ist, sondern zu Missbrauch einlädt" gegeißelt. SPÖ und ÖVP verwiesen im Gegenzug darauf, dass der Erhalt der Leistung an Arbeitswilligkeit gekoppelt ist. Gemäß Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) wird nun ein soziales Auffangnetz gestrickt, das missbrauchssicherer als die Sozialhilfe ist, die von der Mindestsicherung ersetzt wird. Die Grünen stimmten zwar zu, sprachen aber von einer Minisicherung.
VP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka würdigte, dass nun bundesweit die gleichen Sätze für die Armutsbekämpfung gelten würden. Wichtig war ihm hervorzuheben, dass mit einem Entschließungsantrag auch das VP-Prestigeprojekt Transparenzdatenbank auf den Weg gebracht wurde. Mit den heutigen Beschlüssen werde Hilfe gegeben, wo diese nötig sei, gleichzeitig aber auch Sozialmissbrauch ein Riegel vorgeschoben.
Mindestsicherung tritt mit September in Kraft
Mit dem Beschluss kann die Mindestsicherung mit September in Kraft treten, sofern die jeweiligen Landtage bis dahin entsprechende Beschlüsse vollziehen. Ebenfalls angenommen - diesmal von Koalition und Freiheitlichen - wurde ein Entschließungsantrag, der Basis für die Etablierung einer Transparenzdatenbank sein soll.
Die Mindestsicherung ersetzt die Sozialhilfe, deren Höhe bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Die Höhe ist an jene der Mindestpension gekoppelt und beträgt 744 Euro monatlich, für Paare 1.116. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro, ab dem vierten Kind wird der Satz auf 112 Euro gesenkt. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt bzw. etwa bei Verwandten kostenlos lebt.
Anspruch auf die Mindestsicherung haben auch EU-Bürger, EWR-Bürger, wenn sie in Österreich als Arbeitnehmer tätig sind und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Voraussetzung für den Bezug ist die Bereitschaft zur Aufnahme von Arbeit. Ausgenommen sind nur Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Pflegefälle oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr. Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro (das Fünffache der Mindestsicherung) aufgebraucht werden. Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass die Bezieher krankenversichert sind und eine E-Card erhalten.
Transparenzdatenbank soll ab 1.1.2011 gelten
Bei der Transparenzdatenbank wurde festgelegt, dass Finanz- und Sozialminister bis Anfang September einen Begutachtungsentwurf vorlegen. Die Beschlussfassung im Nationalrat soll noch vor Weihnachten sein, um das Gesetz mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten zu lassen.












