"Weihnachtsbudget" ist für Experten verfassungswidrig
Harsche Kritik üben Verfassungsexperten am Plan der Bundesregierung, den Entwurf für das Jahresbudget 2011 nicht wie laut Verfassung vorgegeben im Oktober, sondern erst am 9. Dezember vorlegen. Eine "Missachtung des Parlaments", so Theo Öhlinger.

Foto © Lansera - Fotolia.comWo wird gespart, wo nicht gespart - die Österreich müssen auf die Hiobsbotschaften noch länger warten
Experten halten die verspätete Vorlage des Budgets durch die Regierung für verfassungswidrig. Die Verpflichtung, den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, sei "klar und deutlich", erklärte Verfassungsrechtler Heinz Mayer am Freitag gegenüber der Austria Presse Agentur. Sein Kollege Theo Öhlinger spricht von einer "Missachtung des Parlaments", und auch Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk meinte, eine Vorlage am 9. Dezember "entspricht nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung".
Keine Sanktionen vorgesehen
Spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres und somit des Kalenderjahres muss die Regierung dem Nationalrat einen Entwurf für das Bundesfinanzgesetz, also das Budget, vorlegen - heuer wäre dies der 22. Oktober. In der Praxis könne die Regierung das Budget allerdings auch verspätet vorlegen, erläuterte Funk, eine Verletzung der Frist werde nicht sanktioniert. Aber die nunmehr geplante Vorgangsweise der Regierung "entspricht nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung", so Funk, entscheidend sei aber, dass es bis Jahresende einen Budgetbeschluss gebe.
Früher sei die Zehn-Wochen-Frist, die sich in Artikel 51 der Verfassung findet, sehr ernst genommen worden, betonte Öhlinger. In den 1950er/60er-Jahren sei sogar einmal eine Regierung zurückgetreten, weil sie die Frist nicht eingehalten hatte. Die Verfassungsbestimmung der Frist sei allerdings eine sanktionslose, möglich wäre nur ein Misstrauensantrag seitens der Abgeordneten - weil SPÖ und ÖVP aber über eine Mehrheit im Nationalrat verfügen, könne die Regierung dies auch in Kauf nehmen, so der Verfassungsexperte.
"Missachtung des Parlaments"
Dass die Regierung die Vorlage des Budgets nun auf den 9. Dezember verschieben will, sei nicht nur "verfassungswidrig", sondern auch eine "Missachtung des Parlaments", vor allem, wenn man die Verschiebung schon jetzt verkünde, meinte Öhlinger. Dass sich die Regierung auf Artikel 51a der Verfassung beruft, ist für Öhlinger nicht rechtens. Dieser Artikel sei als "Ersatzlösung" gedacht, um einen budgetlosen Zustand zu verhindern, entbinde die Regierung aber nicht von der Verpflichtung der Zehn-Wochen-Frist. Die Möglichkeit in Artikel 51a, wonach die Abgeordneten einen Initiativantrag einbringen können, sei "reine Theorie".
Dem pflichtet auch Mayer bei: Ein Initiativantrag sei "unrealistisch", da die Abgeordneten nicht über genügend Informationen zur Budgeterstellung verfügten. Für Mayer ändert Artikel 51a ebenfalls nichts an der Verpflichtung der Regierung, die Zehn-Wochen-Frist einzuhalten - weshalb auch er die Vorlage des Budgets am 9. Dezember als "verfassungswidrig" erachtet.












