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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 um 05:10 UhrKommentare

Sechs bittere Monate für sozial Schwache

Bis zum Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen Mindestsicherung am 1. Jänner 2011 müssen Betroffene in Kärnten einen finanziellen Schock verkraften: Ab Donnerstag drastische Einbußen.

Foto © APA

Seit 1. März ist das geänderte Kärntner Mindestsicherungsgesetz in Kraft, wovon vermutlich nur wenige Bezieher Notiz genommen haben dürften. Spätestens Donnerstag, nach Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist, spüren sie aber seine ganze Härte. Ein Beispiel: Einem Ehepaar mit drei Kindern, zwei davon schulpflichtig, standen bislang 1762,57 Euro pro Monat zu, dazu gab es zwei Sonderzahlungen. Letztere sind ab sofort gestrichen und die monatliche Mindestsicherung selbst reduziert sich um gleich 491,25 auf 1271,32 Euro. Zwei andere Fälle gefällig (jeweils inklusive Wohnbedarfshilfe): Mutter mit zwei Kindern: bisher 1037,30, ab sofort nur noch 860,20 Euro. Familie mit zwei Kindern: bisher 1315,60, ab sofort nur noch 1176,45 Euro.

Bundesweite Vorgaben

Landesrat Christian Ragger (FPK) begründet die Kürzungen damit, dass man eine Abstimmung auf die Vorgaben der bundesweit einheitlichen Mindestsicherung habe vornehmen müssen, die seit vorgestern fix ist. In Kärnten wird sie laut Ragger am 1. Jänner 2011 in Kraft treten und das Budget entlasten, weil der Bund mehr für Notstandshilfebezieher zuschießt und die Sozialversicherungskosten in Höhe von zwei Millionen Euro übernimmt. Mit besagtem Datum steigen die Beihilfen wieder leicht an: Das angesprochene Ehepaar mit drei Kindern erhält dann immerhin 1495,32 statt aktuell 1271,32 Euro.

Viele Begünstigungen sind aber bereits jetzt Geschichte: der Rechtsanspruch auf Hilfe bei zusätzlichen außerordentlichen Belastungen, der Erhöhungsbeitrag bei längerfristiger Arbeitslosigkeit, der fix geregelten Heizkostenzuschuss und die individuellen Bedarfs- und Hilfepläne.

SP-Chef Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser kritisiert den aktuellen Kahlschlag, mit dem man lediglich das Verschlechterungsverbot abwehre, das bei Inkrafttreten der Bundesregelung schlagend geworden wäre. Die SPÖ sieht als besondere Opfer die "Working poor", jene Arbeitenden also, die so wenig verdienen, dass ihnen die Differenz zur Mindestsicherung ausgeglichen wird. Aus dieser nicht kleinen Gruppen dürften nach Schätzungen 80 Prozent um diese Auffettung umfallen.

Dabei liegt FPK-Mann Ragger und seiner Partei gerade die "klare Symbolik" am Herzen, dass zwischen Arbeitenden und Mindestsicherungsbeziehern ein finanzieller Unterschied erkennbar sein müsse. Für Härtefälle verweist er auf einen Hilfsfonds, der mit 500.000 Euro gefüllt ist - und auch bereits in Anspruch genommen wurde.

WOLFGANG RAUSCH

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