Verhältnisse der Amtsträger am Prüfstand
Unvereinbarkeitsausschuss wurde aktiviert. Ex-Parteifreunde zerren sich nun vor Gericht.

Foto © Weichselbraun
Vergeblich hat der Zweite Landtagspräsident Rudolf Schober darauf gewartet, vom Ersten Landtagspräsidenten Josef Lobnig Arbeit für den Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen zu bekommen. Diesen Ablauf sieht die Landtagsgeschäftsordnung vor. Arbeit für den Ausschuss wäre mit dem Bekanntwerden der EU-Subventionen für die Brüder Scheuch, FPK-Chef Uwe Scheuch und FPK-Klubobmann Kurt Scheuch , angefallen. Sie haben die Geldflüsse aus Brüssel nicht dem Unvereinbarkeitsausschuss, der über die Einhaltung der Vorschriften für Amtsträger wacht, gemeldet. Mit Landesrat Christian Ragger (FPK) gibt es jetzt einen weiteren Fall, mit dem sich der Ausschuss beschäftigen sollte. Er hat erst jetzt, ein Jahr nach Amtsantritt, seine weiter bestehende Beteiligung an einer Anwaltskanzlei in Wolfsberg gemeldet.
W eil Lobnig als FPK-ler in der Angelegenheit seiner Parteifreunde bisher nicht aktiv wurde, ist SPÖ-Politiker Schober jetzt in die Offensive gegangen und hat den Ausschuss für nächste Woche einberufen. "Damit endlich Klarheit herrscht", will Schober die Fragen der Vereinbarkeit von öffentlichen Ämtern mit privaten Einkünften bzw. Beteiligungen oder ihre Unvereinbarkeit durch Sachverständige klären lassen - durch die Verfassungsdienste des Landes und des Bundes. Der Ausschussvorsitzende möchte auch alle Regierungsmitglieder und Abgeordneten auffordern, anzuzeigen, ob und was sich bei ihrer Berufs-, Einkommens- und Vermögenssituation geändert hat.
F ür die nötigen Beschlüsse braucht es die Zustimmung der FPK. Der Ausschuss setzt sich aus jeweils einem Vertreter von SPÖ und ÖVP sowie drei FPK-Abgeordneten zusammen. Die Unvereinbarkeitsregelungen sind Verfassungsbestimmungen. Sie sehen für Mitglieder der Landesregierung ein Berufsverbot vor: sie dürfen neben dem öffentlichen Amt keiner Tätigkeit mit Erwerbsabsicht nachgehen. Die Scheuch-Brüder und Ragger berufen sich darauf, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens - wie Besitz einer Landwirtschaft oder Beteiligung an Unternehmen - nicht als Beruf gilt. Ragger verweist auf den Salzburger VP-Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer, der gleichfalls die Anwaltsfunktion ruhend gestellt und die Kanzlei behalten hat. Haslauer hat dies aber sofort ordnungsgemäß gemeldet. Die Scheuch-Brüder können wiederum auf eine Reihe von anderen Bauern in Regierungsämtern verweisen, die ihren Besitz deshalb auch nicht aufgegeben haben. "Was würde es für einen Unterschied machen, wenn ich den Hof pro forma an meine Frau verpachte", fragt Uwe Scheuch.
Raggers versäumte Meldepflicht hat der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Stefan Petzner aufgedeckt. Gestern legte er den Vorwurf nach, es gäbe unzulässige Verbindungen zwischen den Aktivitäten der Ragger-Kanzlei und seiner Tätigkeit als Landesrat. "Die Kanzlei hat niemals Aufträge vom Land oder einer Gesellschaft im Umfeld des Landes erhalten, das habe ich peinlichst vermieden", dementierte Ragger schon am Freitag und kündigte eine Klage gegen Petzner wegen dieser Behauptungen an.
Die früheren Parteifreunde treffen sich jetzt vorzugsweise vor Gericht. Eine Klage von Uwe Scheuch gegen ihn hatte Petzner auf die Konstruktion der Ragger-Kanzlei aufmerksam gemacht. Scheuch wehrt sich gegen Petzners Behauptung, FPK-Abgeordneter Martin Strutz sei in seinem Auftrag und mit Mitteln aus der massiv erhöhten Parteienförderung saniert worden. Raggers Partner führt die Klage. Aus dem Verfahren geht hervor, dass die Kanzlei Strutz bei der privaten Umschuldung behilflich war. Einen "Auftrag zur Sanierung von Strutz" habe es aber weder von Scheuch, der FPK oder Ragger gegeben, heißt es in der Klage.
Für SPÖ-Chef Peter Kaiser ist der Fall Ragger Anlass, erneut die Einrichtung eine Ethikkommission zur Überwachung der Landespolitik zu fordern. Die Missachtung von Gesetzen zu bagatellisieren, wie dies Ragger getan habe, "widerspricht jeglicher moralischen und rechtlichen Grundlage", sagt Kaiser. FPK-Koalitionspartner ÖVP kommentierte die Angelegenheit nicht.
Apropos Parteienförderung! Am 28. Mai war Jahrestag des skandalösen Beschlusses, mit dem die vier Landtagsparteien tief in die Landeskasse gegriffen haben. Mit dem Budget 2011 wird die Parteienförderung auf den Stand 2008 zurückgefahren. Die gesetzlichen Maßnahmen seien in Vorbereitung, versichern Finanzreferent Harald Dobernig (FPK) und Achill Rumpold, der stellvertretende ÖVP-Landesrat.












