Anfechtung der Burgenland-Wahl steht noch im Raum

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Die burgenländische Landtagswahl könnte doch noch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof werden. Trotz des Einzugs der Liste Burgenland (LBL) in den Landtag, gibt sich Listenvierter, Wolfgang Rauter, nicht zufrieden. Er persönlich sei für eine Wahlanfechtung, wolle dies aber "nicht alleine entscheiden". Damit sollen die "Unzukömmlichkeiten", die bei der Wahl aufgetreten seien, aufgezeigt werden.
Um über diese Entscheidung zu fällen, sollen nächstes Wochenende "sämtliche Wahlwerber" zu einer Abstimmung zusammentreffen, erklärte Rauter am Donnerstag gegenüber der APA. Rauter wiederholte die Gründe, die ihn bestärken, einen erneuten Urnengang anzustreben: Einerseits, dass die Wahlordnung nicht dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) entspreche und andererseits etwa wegen der Schreibfehler auf den Stimmzetteln. Auf die Frage, wie denn das Ergebnis für die Liste nach einer Wahlanfechtung aussehen würde, meinte Rauter: "Unser jetziges Problem war, dass wir in weiteren Kreisen nicht besonders bekanntgewesen sind." Das hätte sich jedoch geändert: "Weil die Leute gesehen haben, dass wir die vier Prozent aus dem Stand heraus geschafft haben." Dies sehe er als hilfreich bei Neuwahlen.
Die FPÖ hat sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass sie am Montag bei der Landeswahlbehörde einen Antrag auf Teilauszählung stellen wird. Grund dafür sei, dass es in einigen Ortschaften zu "gröberen Ungereimtheiten" bei der Stimmenauszählung gekommen wäre. Dies betreffe in etwa fünf Gemeinden, erklärte Spitzenkandidat Tschürtz am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Wie viele genau darunter fallen, werde in einer morgigen Sitzung besprochen.
Von der APA befragte Verfassungsexperten bezweifeln, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Burgenland-Wahl aufgrund einer Anfechtung der Liste Burgenland (LBL) aufheben würde. Die Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk und Theo Öhlinger sehen weder in der falschen Namensschreibung noch im neuen Vorzugsstimmenwahlrecht wirklich einen Grund für die Aufhebung. Für Heinz Mayer gibt es in Sachen Namensschreibung ein "Restrisiko" - und anders als seine Kollegen hat er verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorzugsstimmenregelung.












