AK kritisiert Zuverdienstregelung bei Kindergeld

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Die Arbeiterkammer (AK) ortet Verbesserungsbedarf für die Zuverdienstregelungen beim Kinderbetreuungsgeld. Dass diese seit Jahresbeginn flexibler sind, sei zwar ein "Fortschritt" und werde begrüßt, erklärte Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familien in der AK, im Gespräch mit der APA. Allerdings sei der Bindung an die Lohnbemessungsgrundlage für Eltern "schwer zu durchschauen".
Mit Anfang 2010 wurden zu den drei Kindergeldvarianten zwei neue - unter anderem das einkommensabhängige Kindergeld - eingeführt. Mit dieser Reform änderten sich auch teilweise die Regelungen für den zulässigen Zuverdienst während des Kindergeldbezugs, die in den vergangenen Jahren ob ihrer Komplexität oftmals für Diskussionen und Kritik gesorgt hatten. Nunmehr liegt die Zuverdienstgrenze bei der einkommensabhängigen Variante bei 5.800 Euro pro Jahr, bei den vier Pauschalvarianten beträgt sie 16.200 Euro pro Jahr oder, wenn gewünscht, 60 Prozent des letzten Einkommens. Wer mehr dazuverdient, muss das Kindergeld teilweise zurückzahlen.
Die Berechnung der Grenze erfolgt allerdings nicht nach dem Einkommen, sondern nach der sogenannten Lohnsteuerbemessungsgrundlage - ein Begriff, der "sehr schwierig" zu definieren sei, kritisierte Moritz. Eine leichter verständliche und "bessere Lösung" für den Zuverdienst wäre für die AK nach wie vor eine Arbeitszeitgrenze: Nach diesem Modell soll es möglich sein, 24 Stunden pro Woche, unabhängig vom Verdienst, neben dem Kindergeldbezug zu arbeiten, so Moritz. Gerade gut qualifizierte Arbeitskräfte könnten nämlich derzeit weniger Stunden arbeiten, weil sie pro Stunde mehr verdienen - dies könne aber beim Wiedereinstieg zum Nachteil werden, gibt die Expertin zu bedenken, die auch eine Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für eine Möglichkeit hält.












