VfGH blieben im Vorjahr 2192 Fälle übrig

Foto © APA
Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind im Vorjahr 2.192 Fälle liegen geblieben. Gut die Hälfte davon (1.150) betraf Asylmaterien. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor, der am Mittwoch publiziert wurde. Trotz des weiter bestehenden Rucksacks hat das Höchstgericht eine ordentliche Arbeitsbilanz aufzuweisen. 5.489 Fälle wurden 2009 neu an den VfGH herangetragen, 5.471 entschieden.
Die Asylfälle stellen weiterhin eine gehörige Arbeitsbelastung für die Höchstrichter dar. 3.449 Beschwerden kamen im Zusammenhang mit dem Asylrecht zum VfGH. Dies entspricht rund 63 Prozent des Gesamtanfalls.
Aus Sicht der Richter kann eine dauerhafte Lösung des Problems nur darin bestehen, dass gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs nicht nur der VfGH, sondern auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann, wie dies früher der Fall war.
Getagt haben die Richter 2009 insgesamt 80 Mal. Der dafür veranschlagte Zeitaufwand betrug jeweils vier bis fünf Stunden.












