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Frankreich: Homo-Ehe in Kraft Argentinischer Ex-Diktator Videla gestorben Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Politik Nächster Artikel Frankreich: Homo-Ehe in Kraft Argentinischer Ex-Diktator Videla gestorben
Zuletzt aktualisiert: 24.04.2010 um 12:03 UhrKommentare

Ausweisung nach Autofahrt im Vollschleier

Der Fall einer Muslimin, die mit Gesichtsschleier Auto gefahren war und dafür einen Strafzettel kassiert hatte, zieht in Frankreich immer weitere Kreise. Nach einem lautstarken öffentlichen Protest gegen den Strafzettel über 22 Euro droht nun der Frau und ihrem Mann die Ausweisung aus Frankreich. Auch die Debatte um ein Burka-Verbot wurde dadurch weiter angeheizt.

Im Zuge des Streits ermittelte das Innenministerium zudem noch, dass der in Nantes lebende Ehemann der 31-Jährigen in Polygamie mit insgesamt vier Frauen lebt und der radikalen Tablighi-Jamaat-Bewegung (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) angehört. Die vier Frauen sollen zudem alle unberechtigt Unterstützung für Alleinerziehende und andere Sozialleistungen beziehen.

Innenminister Brice Hortefeux forderte deswegen jetzt, dem geborenen Algerier den französischen Pass zu entziehen. Der Mann habe 1999 nach der Heirat mit einer Französin die französische Staatsbürgerschaft erhalten, berichteten französische Medien am Samstag. Er soll zwölf Kinder von seinen vier Partnerinnen haben.

Die Forderung des Innenministers wurde nur kurze Zeit nach einer Pressekonferenz der 31-jährigen Fahrerin bekannt. Dabei hatte die Französin am Freitagnachmittag den Strafzettel heftig kritisiert. Polizisten hatten sie angehalten, weil sie mit einem Gesichtsschleier - einem Nikab - Auto fuhr. Ihr Blickfeld werde von dem Schleier eingeschränkt, entschieden die Polizisten und verhängten ein Bußgeld.

Frankreich bereitet derzeit ein Gesetz zum Totalverbot von Kleidung vor, die wie Nikab und Burka das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit verdecken. Premierminister Francois Fillon will das Gesetz im Eilverfahren noch vor dem Sommer durch das Parlament bringen. Die Verdeckung des Gesichts soll als Störung der öffentlichen Ordnung ausgelegt werden.

Quelle: APA

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