Getränke im Visier der Richter
Die Verfassungsrichter heben den Getränkesteuer-Ausgleich auf. Die Regelung muss bis Jahresende 2010 repariert werden, heißt es im Erkenntnis.

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Getränkesteuer - und kein Ende. Mit dem Beitritt zur EU im Jahr 1995 wurde in Österreich bekanntlich die Getränkesteuer gekippt. Wer glaubt, dass die Causa nach 15 Jahren endlich abgeschlossen ist, irrt. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine weitere Fußnote unter das Gesetz gesetzt und den sogenannten "Getränkesteuerausgleich" aufgehoben.
Verteilungsschlüssel
Um die Finanzlöcher in den Gemeinden zu stopfen, die durch den Wegfall der Getränkesteuer klafften, hatte sich der Bund im Zuge des Finanzausgleichs 2008 bereit erklärt, den Gemeinden 385 Millionen Euro zu refundieren. Diese Summe wurde nach der Höhe des einstigen Getränkesteueraufkommens an die Bundesländer bzw. an die Gemeinden verteilt. Touristische Gemeinden mit einem ehemals hohen Getränkesteueraufkommen oder einer hohen Dichte an Lebensmittelhändlern erhielten entsprechend mehr aus diesem Topf.
Dieses seit damals unveränderte Auszahlungssystem erschien dem Verfassungsgerichtshof, nachdem er von einer Tiroler Gemeinde angerufen worden war, zu statisch. "Der Verteilungsschlüssel passt nicht mehr. Die Zuteilung sei ungerecht, meinen die Verfassungsrichter", ist der Sprecher des Gemeindebundes, Daniel Kosak, um Aufklärung bemüht. Gewinner könnten jetzt Gemeinden sein, die Nächtigungszuwächse verzeichnet haben, wie zum Beispiel am Katschberg mit einem Plus von 32 Prozent. Krumpendorf hingegen hat zehn Prozent seiner Nächtigungen verloren.
Obwohl sich die Korrektur schwierig gestalten wird, ist der Gemeindebund erleichtert, dass weder an der Auszahlungssumme von 385 Millionen gerüttelt, noch eine rückwirkende Aufhebung gefordert wurde.
"Der Gesetzgeber hat bis Jahresende Zeit, die Regelung zu reparieren", sagt Kosak. Wie der neue Verteilungsschlüssel aussehen wird, weiß noch niemand zu sagen. Sicher ist, dass eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des Gemeindebundes, der Wirtschaftskammer und des Finanzministeriums gebildet wird.












