Rechtsanwälte helfen oft unentgeltlich

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Die heimischen Rechtsanwälte haben im Vorjahr in 24.182 Fällen kostenlose anwaltliche Hilfe geleistet. Das geht aus der "Sozialbilanz 2009" hervor, die am Sonntag der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) vorgelegt hat. "Allein im Rahmen der Verfahrenshilfe haben die Anwälte im Vorjahr Leistungen im Gesamtwert von mehr als 40 Mio. Euro erbracht", stellte ÖRAK-Präsident Benn-Ibler fest.
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, die viele Bürger intensiv zu spüren bekommen, müsse der Zugang zum Recht jedem Einzelnen jederzeit offen stehen. "Das darf keine Frage der persönlichen Vermögensverhältnisse sein", unterstrich Benn-Ibler die Wichtigkeit der Verfahrenshilfe in Straf- und Zivilverfahren, der Ersten Anwaltlichen Auskunft sowie des anwaltlichen Journaldiensts für festgenommene Beschuldigte, die unentgeltlich für jene Betroffene erbracht werden, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen professionellen Rechtsbeistand leisten könnten.
16.416 Mal wurde in Strafsachen, 7.766 in Zivilsachen Verfahrenshilfe erteilt, was einer Steigerung um 16,5 Prozent gegenüber 2008 entspricht. Besonderer Beliebtheit bei der Bevölkerung erfreut sich die Erste Anwaltliche Auskunft, bei der sich 15.619 Personen unentgeltlichen juristischen Rat eingeholt haben.
Im Zuge der Pauschalvergütung haben die Anwälte vom Justizministerium für ihre Arbeit 18 Mio. Euro rückerstattet bekommen. Der Deckungsgrad beträgt damit knapp 50 Prozent. "Den Rest bestreiten die heimischen Advokaten aus der eigenen Tasche", gab der ÖRAK-Präsident zu bedenken.












