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Zuletzt aktualisiert: 01.04.2010 um 17:01 UhrKommentare

Uni-Zugang: Karl bleibt hart

Keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ bei den Verhandlungen über Zugangsbeschränkungen nach dem "Notfallsparagrafen" an den Universitäten: Beschränkungen in Publizistik, Architektur und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden wahrscheinlich.

Beatrix Karl

Foto © APABeatrix Karl

Von den drei von den Unis beantragten Studienrichtungen Publizistik (Unis Wien, Graz, Klagenfurt), Architektur (Technische Unis Wien und Graz, Uni Innsbruck) sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU) wollte die SPÖ nur Beschränkungen in der Publizistik zustimmen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) will nun trotzdem eine Verordnung in Begutachtung schicken, die Beschränkungen in allen drei Fächern beinhaltet.

Die SPÖ soll nun im Zuge der Begutachtung (bis 21. April) überzeugt werden, hieß es aus dem Ministerium gegenüber der APA. Im Mai soll der Entwurf dann - in abgestimmter Form - in den Ministerrat gebracht werden. Der SPÖ sei man bereits bisher in einem Punkt entgegengekommen: So werde an der WU die Zahl der Studienanfänger in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nicht wie im WU-Antrag mit rund 2.000, sondern mit 3.600 begrenzt. Im Wirtschaftsrecht (gemeinsame Studieneingangsphase mit Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Anm.) werden 800 Studienanfänger zugelassen.

"Notfall" auf der Uni

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht nur in der Publizistik tatsächlich einen "Notfall". An der WU scheitere eine Beschränkung schon allein daran, dass das Universitätsgesetz (UG) keinen "Alleingang" einer Uni zulasse, in der Architektur gebe es schlicht keine erhöhte Nachfrage ausländischer Studenten, so Kuntzl gegenüber der APA. Für sie ist das Vorgehen des Ministeriums, trotzdem eine Verordnung mit allen drei Studienrichtungen in Begutachtung zu schicken, zwar rechtlich zulässig. Es sei aber "verwunderlich, mit einem Entwurf in Begutachtung zu gehen, der keine Rechtsgrundlage im Gesetz hat".

Der sogenannte "Notfallsparagraph" 124b des UG sieht vor, dass im Falle von "unvertretbaren Studienbedingungen" aufgrund der erhöhten Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger für jene Studien, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt, Zugangsbeschränkungen eingeführt werden können. Die Mindestzahl der Studienplätze darf allerdings die durchschnittliche Studentenzahl der letzten drei Jahre in diesem Gegenstand nicht unterschreiten. Voraussetzung für eine Beschränkung ist außerdem, dass alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Schließlich muss noch die Bundesregierung - und damit auch die SPÖ - dem Antrag zustimmen.


Fakten

Für das Publizistikstudium in Wien sollen laut Entwurf rund 1.100 Studienanfänger zugelassen werden, in Salzburg 280 und in Klagenfurt 180. Ein Architekturstudium an der Technischen Universität (TU) Wien dürfen rund 830 Personen beginnen, an der TU Graz rund 500 und an der Uni Innsbruck rund 250.

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