Gemischte Bilanz zum "Humanitären Aufenthalt"

Foto © APA
Gemischte Erfahrungen haben die Hilfsorganisationen im ersten Jahr der Neuregelung des "humanitären Aufenthalts" gemacht. Zwar gab es viele positive Bleiberechtsbescheide, vor allem bei den Altfällen gibt es Probleme. Speziell die Patenschaften hätten sich nicht bewährt, heißt es in einer Analyse, die von Integrationshaus, Diakonie, asylkoordination, Volkshilfe und SOS-Mitmensch erstellt wurde.
Bis 1. März 2010 wurden laut Innenministerium 1.254 Fälle positiv entschieden. Hochgerechnet auf ein Jahr - in Kraft trat die Neuregelung mit 1.4.2009 - bedeutet dies etwa 1.400 positiv erledigte Fälle, wobei die tatsächliche Zahl höher liegen dürfte, aufgrund von Zeitverzögerungen in der statistischen Erfassung.
Während bei jüngeren Fällen der humanitäre Aspekt im normalen Verfahren mitgeprüft wird, sagt die Altfallregelung im Wesentlichen aus, dass Personen, die vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht bemühen können.
Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Wer Probleme bezüglich Arbeitsplatz, Wohngelegenheit oder Krankenversicherung hat, kann sich einen "Paten" suchen. Dieser muss sich dazu verpflichten, drei Jahre lang für die von ihm unterstützte Person zu haften.
Diese Regelung stößt bei den NGOs auf besonderen Widerstand. Die Patenschaften hätten sich in der Praxis als kaum anwendbar erwiesen, da die Voraussetzungen, sie zu übernehmen, sehr hoch angesetzt seien, heißt es in dem Bericht. Alternativ wird ein Bleiberecht für alle, die seit fünf Jahren im Land leben und unbescholten sind, empfohlen.












