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Zuletzt aktualisiert: 23.03.2010 um 12:43 UhrKommentare

Lebenslang für 88-Jährigen in NS-Prozess in Aachen

Foto © APA

In einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse hat das deutsche Landgericht Aachen am Dienstag einen 88-jährigen früheren SS-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige Bergmann Heinrich Boere war wegen dem Mord an drei Zivilisten im Jahr 1944 in den Niederlanden angeklagt. Er gestand zwar, berief sich aber auf einen Befehlsnotstand.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte. Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte zu der Erschießung der niederländischen Zivilpersonen im Jahr 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar bei Den Haag: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten."

Boere hatte die 19 Prozesstage im Rollstuhl sitzend verfolgt. Er hatte so gut wie nichts selbst gesagt. Vor Gericht hatte er die Tötungen zwar zugegeben. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung beteuerte der Angeklagte allerdings, als Mitglied des SS-Killerkommandos "Feldmeijer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" in Befehlsnotstand gehandelt zu haben. Er habe damals nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen. "Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen, und wusste, dass ich bei Nichtbefolgen eines Befehls meinen Eid brechen und selbst erschossen werden würde", argumentierte er.

Boeres Verteidiger hatten die Einstellung des Verfahrens verlangt - oder im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von sieben Jahren. Ihr Mandant sei für seine Taten bereits nach Kriegsende in den Niederlanden verurteilt worden. Der Prozess verstoße damit gegen des Verbot der Doppelverfolgung. Boere hat die damals verhängte Strafe allerdings nie verbüßt. Trotzdem dürfe er nicht noch einmal verurteilt werden, hatten die Verteidiger mit Hinweis auf die neue Grundrechte-Charta der EU argumentiert.

Quelle: APA

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