Mindestsicherung: Der Teufel liegt im Detail
Mindestsicherung: KPÖ rechnet vor, dass Gesetzesentwurf Verschlechterungen im Gegensatz zur heutigen Sozialhilfe bedeutet.

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Keine Verschlechterung soll die neue Mindestsicherung bringen. Gemeint ist: keine Verschlechterung gegenüber den bisherigen Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfe in der Steiermark.
Am Montag bringt Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser seinen Entwurf für das steirische Gesetz in die Landesregierung ein, und der Teufel liegt - wie so oft - im Detail. Die KPÖ, die im Landtagsklub seit einiger Zeit eine Sozialarbeiterin angestellt hat, um die vielen Anfragen Not leidender Menschen zu bearbeiten, hat einige Fälle aus der Praxis durchgerechnet und kam zur Erkenntnis: Wird das Gesetz so umgesetzt wie von Schrittwieser geplant, kommt es für viele sehr wohl zu Verschlechterungen. Das ist insofern bemerkenswert, als die SPÖ im Landtag von der Zustimmung von KPÖ und Grünen abhängig ist. Diese werden diese Zustimmung nur erteilen, wenn die Zweifel ausgeräumt sind.
Die Problemfälle, die Sozialarbeiterin Karin Gruber vorrechnet, haben ihre Wurzel darin, dass bei mehreren Menschen innerhalb eines Haushalts nicht für jeden der volle Satz (744 Euro) zur Anwendung kommt, sondern nur reduzierte Sätze, sowie darin, dass es bisher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hohe Zuschüsse gab, um die Zahlungen für den Wohnraum auf ein zumutbares Maß zu reduzieren. Die sind nicht mehr vorgesehen.
619,78 Euro weniger
Im Fall der Familie A. (Vater, Mutter, sechs Kinder) mit einem Einkommen des Vaters in Höhe von 1.611,62 Euro bedeutet das einen Verlust von 619,78 Euro pro Monat! Unter anderem deswegen, weil die Zuschüsse pro Kind sinken, je mehr Kinder man hat, und weil für den Sozialhilferichtsatz bisher auch ein Betrag von rund 600 Euro für die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurde. Der gesamte Sozialhilferichtsatz betrug bisher 2.472,58 Euro. Das Einkommen der Familie - die 1.611,62 Euro des Vaters - wurden davon abgezogen, die Familie erhielt somit 860,96 Euro Sozialhilfe. Die neue Mindestsicherung sieht ein Zubrot von nur 241,18 Euro pro Monat vor.
Ein zweites Beispiel ist Familie B.: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die halbtägig als Aufräumerin arbeitet und 492,75 Euro monatlich verdient. Zusätzlich bekommt sie Alimente in Höhe von 233 Euro pro Monat. Bisher bekam diese Familie 397,39 Euro Sozialhilfe, weil bei der Berechnung des Sozialhilferichtsatzes auch 285,14 Euro für Mietkosten berücksichtigt wurden. Die künftige Mindestsicherung beträgt insgesamt nur 286,25 Euro, die Familie verliert somit 111,14 Euro pro Monat.
Die Details der Regelung sind relevant, weil das "Verschlechterungsverbot" nur als allgemeiner Grundsatz in das Gesetz aufgenommen wird, nicht als Rechtsanspruch, den man einklagen kann. Im Gegenteil: Parallelrechnungen zwischen alter und neuer Regelung werden in den Erläuterungen zum Gesetz sogar definitiv ausgeschlossen.
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Kommentar
Die Mindestsicherung
Die neue Mindestsicherung wird ab September in ganz Österreich eingeführt. In den Ländern braucht es eigene Gesetze.
Ziel ist die Vereinheitlichung der Sozialhilfe- und Notstandsleistungen. Die Steiermark zahlte relativ viel Sozialhilfe, Wien zum Beispiel eher wenig - es soll keine Verschlechterung geben.












