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Zuletzt aktualisiert: 16.03.2010 um 15:37 UhrKommentare

Mindestsicherung auf dem Weg

Der Regierungsbeschluss zur Mindestsicherung steht: Ziel ist es, einerseits die unterschiedlichen Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen und anderseits Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern. Probleme gibt es noch bei der Umsetzung in den Ländern.

270.000 Österreicher profitieren von der neuen Mindestsicherung

Foto © Koscher270.000 Österreicher profitieren von der neuen Mindestsicherung

Der Ministerrat hat am Dienstag die Mindestsicherung endgültig auf den Weg gebracht. Die Beschlüsse des Bundes etwa bezüglich einer Anhebung der Notstandshilfe wurden von der Regierung abgesegnet. Trotzdem dürfte die Mindestsicherung nicht überall wie geplant schon im September in Kraft treten. Oberösterreich hat heute bereits eine Verschiebung auf Anfang 2011 angekündigt. Terminprobleme gibt es etwa auch in Kärnten und Salzburg.

Das Prinzip der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, dass Menschen in Notlagen nicht unter einem bestimmten Mindeststandard fallen. Dieser orientiert sich an der so genannten Ausgleichszulage für Pensionisten und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116 Euro für Paare und 134 Euro pro Kind. Wer also weniger zur Verfügung hat, bekommt seine Einkünfte - sei es aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit - auf diesen Mindeststandard aufgestockt.

Diese Mindeststandard-Beträge setzen sich zusammen aus einem 75-prozentigem Grundbetrag und einem 25-prozentigem Wohnkostenanteil. Letzterer fällt weg, wenn man zum Beispiel bei den Eltern wohnt oder über eine Eigentumswohnung verfügt und daher keine Miete zahlt.

Von der Mindestsicherung profitieren werden etwa 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher und 90.000 Notstandshilfeempfänger. Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass bisher Nicht-Versicherte in die Krankenversicherung aufgenommen werden und so eine E-Card erhalten. Der Bezug der Mindestsicherung ist an Arbeitsbereitschaft geknüpft und sieht bei Arbeitsweigerung Leistungskürzungen und im Extremfall den Entfall des Leistungsanspruches vor.

Dementsprechend wandte sich Bundeskanzler Werner Faymann (S) auch gleich prophylaktisch gegen Darstellungen, wonach es sich bei der Mindestsicherung um eine soziale Hängematte handeln würde. Es gebe keine Wahl zwischen Mindestsicherung oder Arbeit, versicherte der SPÖ-Chef. Die Mindestsicherung sei eine konkrete Maßnahme zur Armutsbekämpfung, aber auch zur Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsprozess.

Probleme gibt es allerdings noch bei der Umsetzung in den Ländern, die erst die entsprechenden Beschüsse für das Inkrafttreten der Mindestsicherung fällen müssen. Kärnten und Salzburg waren heute nicht sicher, dass es sich bis September ausgeht. Oberösterreich kündigte bereits eine Verschiebung an. Für den Zeitraum zwischen 1. September und dem tatsächlichen Inkrafttreten denkt man an Regelungen, die einen adäquaten Übergang von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung gewährleisten sollen. Caritas und Volkshilfe appellierten an die Länder, den Zeitplan einzuhalten.

Kritik kam von der Opposition. Grünen-Chefin Eva Glawischnig hält die Höhe der Zahlungen für zu niedrig, um existenzsichernd zu sein. Von einer "Sicherung der Faulen" sprach hingegen BZÖ-Chef Josef Bucher. Die FPÖ befürchtet eine "Husch-Pfusch-Aktion".


Fallbeispiel 1

Eine Alleinerzieherin mit zwei minderjährigen Kindern verdient als Teilzeitkraft 500 Euro netto im Monat. 200 Euro bekommt sie Unterhalt vom Kindsvater. Die Mindestsicherung für einen Erwachsenen und zwei Kinder beträgt 1.012 Euro.
Abzüglich ihres Einkommens und des Unterhalts bekommt die Alleinerzieherin 312 Euro Mindestsicherung.

Fallbeispiel 2

Familie mit zwei Kindern. Der Vater ist arbeitslos und bezieht 800 Euro Arbeitslosengeld. Die Frau ist zu Hause bei den Kindern. Der Grundbetrag für die Familie beträgt 1.038 Euro, der Wohnkostenanteil 346 Euro.
In Summe ergibt das 1.384 Euro. Abzüglich des Arbeitslosengeldes bleiben
584 Euro Mindestsicherung
übrig.

Fallbeispiel 3

Ein Student wird schwer krank und ist nicht erwerbsfähig. Der Mindeststandard für einen Erwachsenen beträgt 744 Euro.
Da der Mann aber bei den Eltern wohnt, bekommt er keinen Wohnkostenanteil. Es bleibt der Grundbetrag von 558 Euro Mindestsicherung.

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