Mindestsicherung wird rückwirkend ausbezahlt

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Sozialminister Hundstorfer zeigt sich von den befürchteten Verzögerungen bei der Einführung der Mindestsicherung in einigen Bundesländern unbeeindruckt. Es sei mit allen neun Bundesländern der 1. September als Einführungstermin vereinbart. Sollte es aufgrund legistischer Probleme zu Verzögerungen kommen, könne die Mindestsicherung rückwirkend ausbezahlt werden, so Hundstorfer.
Wenn es etwa in einem Bundesland mit den entsprechenden Gesetzesbeschlüssen ein paar Wochen länger dauert, könne man ein Inkrafttreten rückwirkend mit 1. September beschließen. Grundsätzlich zeigte sich Hundstorfer aber optimistisch, dass die großen Bundesländer wie Niederösterreich, Wien und die Steiermark den Termin halten werden können.













