EU-Parlament versteigert unbenutzte Körperscanner

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Das Europäische Parlament setzt nach der Ablehnung des Bankdatenabkommens SWIFT mit den USA ein weiteres Signal in Richtung Schutz der Persönlichkeitsrechte. So sollen sechs Nackt- bzw. Körperscanner, die vor vier Jahren angekauft wurden, nun im Rahmen einer Versteigerung abgestoßen werden. Man werde die Geräte mit einem Mindestpreis von 65.000 Euro pro Stück an den Meistbietenden verkaufen.
Fristende zur Einrichtung von Angeboten ist der 1. März, erklärte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber. "Mit dem Verkauf zieht das Europäische Parlament einen Schlussstrich unter die Debatte um den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Scanner wurden durch die Parlamentsverwaltung ohne direkte Einbeziehung des Haushaltsausschusses angekauft, obwohl sich die breite Mehrheit der Europaabgeordneten für den Datenschutz einsetzt", betonte Ferber.
Zudem sei zweifelhaft, ob Ganzkörperscanner wirklich ein substanzielles Mehr an Sicherheit bieten, so Ferber. "Viel wichtiger als ein blindes Vertrauen in neue Technik ist eine bessere Vernetzung von Polizei- und Justizbehörden in der Europäischen Union. Die Sicherheit für öffentliche Gebäude wie auch im Flugverkehr muss bereits im Vorfeld verstärkt werden, nicht erst an der Eingangstür".
Der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Ernst Strasser, zeigte sich erfreut. Die Geräte seien unbenutzt im Keller verstaubt. Der Ankauf vor Jahren sei "schlicht falsch und übereilt" gewesen.
Die auch als Nacktscanner bezeichneten Geräte, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten können, sind in der EU heftig umstritten. Die Diskussion darüber war neu entbrannt, nachdem am 25. Dezember ein Nigerianer versucht hatte, ein US-Flugzeug kurz vor der Landung in Detroit in die Luft zu sprengen. Kritiker befürchten Verletzungen der Privat- und Intimsphäre der Passagiere.













