Budget: Grüne orten Verfassungsbruch Prölls

Foto © APA
Die Überlegung des Finanzministeriums, das Budget 2011 erst im kommenden Jahr zu beschließen, könnte der Verfassung widersprechen. Diese Auffassung vertreten zumindest die Grünen. Das BZÖ sieht in der Verschiebung des Budgets durch die Bundesregierung eine "Wählertäuschung" und fordert eine Sondersitzung des Nationalrats.
Grünen-Bundessprecherin Glawischnig wies Donnerstagvormittag auf einen Verfassungsbestimmung hin, wonach das Budget mindestens zehn Wochen vor Jahresende vorgelegt werden müsse.
Ausnahmen gebe es nur klar definierte wie etwa für die Zeit einer EU-Präsidentschaft, eine Wirtschaftskrise als Grund gelte nicht. Glawischnig vermutet, dass es der Regierung mit Finanzminister Pröll an der Spitze bloß darum gehe, die Bevölkerung über die Landtagswahlen im Burgenland, der Steiermark und in Wien "hinwegzutrösten". Danach würden die "brutalen Sparpakete" kommen, die Bevölkerung werde für blöd verkauft.
Die Grünen-Chefin verlangt, dass sich Pröll ans Gesetz hält und das Budget wie geplant spätestens im Herbst vorlegt: "Budget-Wahrheit muss zumutbar sein." Sollte der Finanzminister nicht einlenken, sei sie bereit, mit den anderen Oppositionsparteien über Sondersitzungen des Nationalrats zu dem Thema zu sprechen. Auch einen Gang zum VfGH schloss Glawischnig auf Nachfrage nicht aus.
BZÖ-Bündnisobmann Bucher geht davon aus, dass sich auch die anderen Oppositionsparteien diem Vorschlag einer Sondersitzung anschließen werden. Die Bundesregierung solle endlich Details zu ihren Einsparungsplänen vorlegen, forderte er am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.
Die Überlegung der Regierung, das Budget 2011 erst im kommenden Jahr ins Parlament zu bringen, könnte tatsächlich Verfassungsprobleme nach sich ziehen. Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus und früherer Klubdirektor der ÖVP, bestätigte auf Anfrage der APA, dass "eindeutig" in der Verfassung festgelegt sei, dass die Vorlage des Finanzministers noch heuer dem Nationalrat vorgestellt werden müsse. Allerdings seien bei Zuwiderhandeln keine Sanktionen vorgesehen.












