Auch ÖH-Wahl an Uni Salzburg aufgehoben
Nach der Uni Wien sind nun auch die Wahlen in Salzburg vom Mai 2009 aufgehoben worden. Grund ist, dass Doktoratsstudenten am ersten Tag nicht wählen konnten.

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Nach der Universität Wien sind auch die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Salzburg vom Mai 2009 aufgehoben worden. Dies teilte der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, mit. Grund dafür ist, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil "die Wahladministration nicht funktioniert hat", so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird laut Varga im Lauf der Woche allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt. Ab Zustellung ist dann zwei Wochen Zeit für eine Berufung an die nächsthöhere Instanz, den Wissenschaftsminister. Dieser hat sechs Monate Zeit für seine Entscheidung, gegen die wiederum beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte niemand gegen den Bescheid der Wahlkommission Berufung einlegen, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.
Im Zuge der Anfechtung wollte die Bundeswahlkommission überprüfen, wie viele Personen an der Wahl gehindert wurden, um festzustellen, ob dies Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hatte. Das sei aber nicht gelungen, weil die lokale Wahlkommission an der Uni Salzburg keine Unterlagen vorlegte, so Varga.
Bei der Wahl an der Uni Salzburg erreichten die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) die meisten Stimmen (36,4 Prozent), knapp gefolgt von der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) mit 33,2 Prozent, Dritter wurde der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) mit 16,6 Prozent. Alle drei Fraktionen fochten die Wahl an, wobei die AG ihr Rechtsmittel später allerdings zurückgezogen hat.
An der Uni Wien waren die Wahlen wegen Schlampereien beim erstmals durchgeführten E-Voting aufgehoben worden. Die Anfechtungen an allen anderen Unis blieben erfolglos. Mehrere Fraktionen haben bereits angekündigt, den Instanzenzug bis zu den obersten Gerichten gehen zu wollen, um das E-Voting generell zu Fall zu bringen.












