Ex-Sozialminister Buchinger neuer Behindertenanwalt
Der Ex-Minister hat sich gegen zwölf andere Bewerber durchgesetzt. Er folgt Herbert Haupt nach, der sich in die Pension verabschiedet.

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Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) macht seinen Vorgänger Erwin Buchinger (S) zum Behindertenanwalt. Das teilte der Ressortchef Mittwochvormittag auf Anfrage der APA mit. Buchinger sei ihm von einer Expertenkommission von ursprünglich 13 Bewerben einstimmig als best geeigneter Kandidat empfohlen worden, betonte Hundstorfer. Neben Buchinger hatte sich unter anderem ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg für den Posten interessiert.
Hundstorfer verwies darauf, dass er bei der Bestellung ein "sehr konsequentes Verfahren" mit einem "höchst möglichen Ausmaß an Objektivität" angewandt habe. Grundsätzlich hätte er gemäß der Gesetzeslage nämlich im Alleingang entscheiden können. Dies habe er aber nicht ausgenützt sondern eine Kommission eingerichtet, die auch extern besetzt worden sei.
Angesichts dieses Verfahrens fürchtet Hundstorfer auch nicht, dass nun der Vorwurf der Vetternwirtschaft hochkommen wird. Denn Buchinger sei einstimmig best gereiht worden und bringe die Kompetenz für seine Aufgabe mit.
Buchinger sei auch ein "billiger Anwalt", betonte Hundstorfer. Denn er bekomme einfach sein altes Gehalt als Bundesbediensteter weiter bezahlt. Die einzigen zusätzlich anfallenden Kosten seien Reisespesen, habe Buchinger doch Sprechtage in allen Bundesländern durchzuführen, wie dies schon sein Vorgänger Herbert Haupt (B) sehr gut gemacht habe.
Als Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit des Behindertenanwalts sieht Hundstorfer unter anderem eine Mitarbeit bei der Diskussion zum neuen Behinderteneinstellungsgesetz. Auch die Diskriminierung Behinderter am Arbeitsplatz sowie die Rechtsstellung der Behindertenvertrauenspersonen würden weiter Thema sein.
Bestellt ist Buchinger für vier Jahre. Anrecht hat er laut Gesetz auf ein Büro im Sozialministerium, das auch für die sachlichen und personellen Erfordernisse aufzukommen hat. Zuständig ist der Anwalt laut Bundesbehindertengesetz "für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen". Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten. Der Behindertenanwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit "selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden".













