Neue Spielregeln für U-Ausschüsse

Foto © APA
Bis Ende März 2010 wollen die fünf Parlamentsparteien neue Spielregeln für Untersuchungsausschüsse erstellen. Nach Ansicht des Verfahrensanwalts im auslaufenden U-Ausschuss, Klaus Hoffmann, sollte dabei vor allem die Rolle des Vorsitzenden gestärkt werden. Er bräuchte "mehr Leitungsbefugnisse", um ein ordnungsgemäßes Verfahren garantieren zu können, sagt Hoffmann im Gespräch mit der APA.
Von pensionierten Richtern als Vorsitzenden hält Hoffmann dagegen wenig. Auch Kritik an der angeblich "menschenverachtenden" Befragung von Zeugen im Ausschuss weist der Anwalt zurück. Unvereinbarkeitsregeln hält er nur in sehr schwerwiegenden Fällen für nötig.
ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf hatte der Opposition einen "menschenverachtenden" Umgang mit den Zeugen im U-Ausschuss vorgeworfen. Hoffmann weist das zurück. Er räumt zwar ein, dass einige Befragungen "hart" geführt wurden und meint, "die eine oder andere ins Persönliche gehende Bemerkung" wäre besser unterlassen worden.
Dass man den Vorsitz im U-Ausschuss besser pensionierten Richtern überlassen sollte, glaubt Hoffmann nicht. Er verweist darauf, dass der Vorsitzende eine gewisse Erfahrung im Umgang mit den parlamentarischen Spielregeln brauche, das habe auch er als Verfahrensanwalt erst lernen müssen.
Stattdessen plädiert Hoffmann für eine Stärkung der Rolle des Vorsitzenden. Der sei derzeit nämlich nur ein "primus inter pares" und habe gegen renitente Abgeordnete nur den Ordnungsruf - "ein letztlich zahnloses Instrument" - zur Hand. Hoffmann würde dem Vorsitzenden das Recht geben, Abgeordneten das Wort und im Extremfall sogar das Fragerecht zu entziehen, wenn sie in ihren Befragungen beharrlich vom Untersuchungsgegenstand abweichen.
Nötig wäre aus Hoffmanns Sicht zudem eine Reform der parlamentarischen Immunität. Insbesondere die "außerberufliche Immunität" sollte zurückgedrängt werden, so der Anwalt.












