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Zuletzt aktualisiert: 03.12.2009 um 12:30 UhrKommentare

Startschuss für neues Volksgruppengesetz

Die Gesetzesnovelle soll bis 2011 fertig sein. Staatssekretär Ostermayer ist für "konsensuale Lösung" in der Kärntner Ortstafelfrage. Gleichberechtigung aller österreichischen Minderheiten vorgesehen.

Foto © APA/Eggenberger

Bei einer Enquete im Bundeskanzleramt ist am Donnerstag der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Volksgruppengesetzes gefallen. Die Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bis 2011 eine Lösung etwa für das leidige Thema der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten zu finden. Bei seiner Eröffnungsrede betonte Staatssekretär Josef Ostermayer, dass man sich bei diesem Thema weiter um eine "konsensuale Lösung" bemühe.

Ostermayer bezeichnete die Ortstafelfrage als ein schwieriges und ambitioniertes Ziel. Möglichst alle sollten eine Lösung mittragen können, politische Parteien wie auch Volksgruppenvertreter. Allerdings dürfe die Frage der zweisprachigen Bezeichnungen in Deutsch und Slowenisch nicht alles andere überlagern. Diskutiert wird bei der Enquete auch ein vom Volksgruppenzentrum eingebrachter Vorschlag für eine Gesetzesnovelle. Ostermayer betonte, dass es sich dabei nur um eine Diskussionsgrundlage handle. Nun sei der offene Dialog gefragt.

Aufgaben für neues Gesetz

Der Bevölkerungswissenschafter Rainer Münz gab zu bedenken, wie schwierig es sei, eine Volksgruppe überhaupt zu definieren. Er sieht drei Aufgaben, die ein neues Gesetz lösen solle. So gehe es bei den Ortstafeln in Kärnten vor allem um eine Anerkennung der Kärntner Slowenen im öffentlichen Raum. Diese hätten im wesentlichen eine symbolische Bedeutung. Zuvor hatte Münz - ganz allgemein - gemeint, einer Minderheit Schilder zu verweigern sei ein Anzeichen, dass man diese nicht hierhaben wolle und dass es ein Problem gebe.

Münz regte auch an, mit einer Novelle des Volksgruppenrechts die Sprachkompetenz zu erhalten und zu stärken. Neben dem Recht, in der eigenen Sprache ausgebildet zu werden, gebe es auch Vorteile für die Wirtschaftsstandorte. "Wir brauchen Menschen mit dieser Sprachkompetenz." Weiters kann sich der Bevölkerungswissenschafter auch eine "Portabilität" von Minderheitenrechten vorstellen. So könnten die Rechte für die Volksgruppenangehörigen auch außerhalb des angestammten Gebietes gelten, da viele aus ihrer Region in die großen Städte auswanderten.

Der Entwurf des Volksgruppenzentrums für das neue Gesetz, an dem auch die ehemalige Justizministerin Maria Berger mitarbeitete, sieht im Kern die Gleichberechtigung aller österreichischen Minderheiten vor. Weiters könnten Rechte für die gesamte Volksgruppe und nicht nur für deren Angehörige einklagbar werden. Auch eine generelle Klärung des Begriffs Volksgruppe ist enthalten. Dadurch könnten künftig weitere derzeit noch nicht anerkannte Volksgruppen definiert werden.

Quelle: APA

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