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Zuletzt aktualisiert: 23.11.2009 um 15:32 UhrKommentare

Rumänien-Wahl: Basescu und Geoana in zweiter Runde

Foto © APA

Bei der rumänischen Präsidentenwahl kommt es nach dem Votum am Sonntag zu einer Stichwahl zwischen dem amtierenden Präsidenten Basescu und dem Chef der Sozialdemokratischen Partei (PSD), Geoana. Die beiden lagen nach Auszählung von 86 Prozent der Stimmen mit 32,74 Prozent für Basescu und 30,16 Prozent für Geoana relativ knapp beieinander. Die Stichwahl findet am 6. Dezember statt.

Der Chef der Nationalliberalen Partei (PNL), Antonescu, erreichte als drittgereihter Kandidat knapp 21 Prozent. Obwohl Basescu betont hatte, dass PDL- und PNL-Stimmen zusammen deutlich auf eine Mitte-Rechts-Mehrheit in der rumänischen Politik hinwiesen, erklärte Antonescu am Montag, dass er Basescu keinesfalls im zweiten Wahlgang unterstützen werde. Er präzisierte gleichzeitig, dass dies nicht unbedingt eine Unterstützung für Geoana bedeute. Damit könnte die PNL-Anhängerschaft zum Zünglein an der Waage bei der Stichwahl werden.

Antonescu erneuerte gleichzeitig seine Unterstützung für den Parteiunabhängigen Klaus Johannis, den derzeitigen Bürgermeister der Stadt Sibiu (Hermannstadt), für das Amt des Regierungschefs. Der PNL-Chef hatte den deutschstämmigen Johannis bereits vor der Präsidentenwahl zusammen mit der PSD, der Ungarn-Partei UDMR und den Minderheitenvertretern als Premierkandidat vorgeschlagen. Geoana kündigte gleich darauf seine Zustimmung für diese politische Allianz und für Johannis als Ministerpräsident an.

Als Etappensieg Basescus ist auch das Ergebnis des parallel zur Präsidentenwahl abgehaltenen, von ihm initiierten Referendums zu werten. Die Frage nach einer Verkleinerung des Parlaments von derzeit 471 auf 300 Mitglieder erhielt 88,9 Prozent Zustimmung, die Frage nach der Einführung eines Ein-Kammern-Parlaments 77,6 Prozent Ja-Stimmen. Das Ergebnis der Volksbefragung hat allerdings keinen rechtlich bindenden Charakter. Allerdings wird das Referendum von der Nichtregierungsorganisation "Pro Democratia" vor dem Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig angefochten.

Quelle: APA

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