Neue EU-Abgeordnete zunächst nur Beobachter
Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages kommen für Österreich zwei Abgeordnete im EU-Parlament hinzu. Dies sollen für die SPÖ der Listen-Fünfte Josef Weidenholzer und für das BZÖ Jörg Freunschlag sein. Die beiden Neo-Abgeordneten haben aber bis auf weiteres kein Stimmrecht, sie werden vorerst nur Beobachterstatus im Europäischen Parlament haben.
Dies bestätigte der ÖVP-Europaabgeordnete Othmar Karas der "Kleinen Zeitung". Allerdings, so heißt es aus dem Europaparlament, ist bisher noch nicht einmal die Rechtsgrundlage für die neu einziehenden Europaabgeordneten geschaffen. Als Beobachter müssten sie von den Nationalstaaten entsendet und entlohnt werden. Um ihnen den Status von vollwertigen EU-Parlamentariern zu verleihen, muss der Lissabon-Reformvertrag angepasst werden, denn der fixiert die Obergrenze derzeit noch bei 750 Abgeordneten und einem Parlamentspräsidenten.
Da aber das derzeitige EU-Parlament und seine 736 Abgeordneten noch nach dem Nizza-Vertrag gewählt sind, wird diese Obergrenze durch die zusätzlich fixierten 18 Abgeordneten überschritten. Als einziges Land bekommt Deutschland weniger Abgeordnete, die Zahl sinkt von 99 auf 96, allerdings sind die derzeit im EU-Parlament vertretenen Mandatare für fünf Jahre gewählt.
Für Österreich erhöht sich die Zahl der Europaabgeordneten mit dem Lissabon-Vertrag von derzeit 17 auf 19 - wobei das BZÖ überhaupt erst mit dieser Aufstockung EU-Parlamentspartei wird. Um zwei Abgeordnete stocken auch Frankreich und Schweden auf. Spanien kann vier Abgeordnete mehr entsenden, jeweils einen Europaabgeordneten mehr stellen künftig Bulgarien, die Niederlande, Polen, Italien, Slowenien, Lettland, Malta und Großbritannien.












