Vorsichtig positive Stimmen zu Homo-Ehe
Die Homosexuellen-Initiative Hosi reagiert eher positiv auf den sich abzeichnenden Kompromiss in der Koalition zur eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Wenn sämtliche Materiengesetze angepasst werden, seien fast alle Forderungen erfüllt, befindet die Hosi. Vorsichtig positiv äußerte sich auch der katholische Familienverband.
Auf der Homepage der Hosi Wien heißt es: "Wenn sämtliche Materiengesetze angepasst werden, sind fast alle unsere Forderungen erfüllt." Einzelne Passagen wie die "Standesamtsverhinderung" seien zwar ärgerlich, aber nicht Grund genug, das gesamte Gesetzesprojekt zu torpedieren.
In der Stellungnahme heißt es, dass man sich hier den politischen Realitäten beugen müsse - "eine linke Mehrheit im Parlament wird es wohl auch nach den nächsten Wahlen nicht geben". An der ÖVP führe in Österreich auf absehbare Zeit kein Weg vorbei. Und man müsse wohl anerkennen, dass die Konservativen mit dem Gesetz wohl bereits ein ziemliches Stück weit über ihren Schatten gesprungen seien.
Auch dass die Zeremonie nach Widerstand der ÖVP nicht am Standesamt sondern bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten durchgeführt wird, ist für die Hosi Wien nicht entscheidend. In der Bundeshauptstadt und den anderen SP-geführten Bundesländern werde es für die Braut- und Bräutigampaare möglicherweise keinen Unterschied zwischen Schließung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft geben: "Es werden wahrscheinlich die selben Räumlichkeiten genutzt und es wird die selbe Zeremonie abgehalten, aber auf der Urkunde prangt ein anderes Siegel."
Vorsichtig positiv äußert sich auch der katholische Familienverband. Dessen Präsident Steindl sprach laut "Kathpress" von einer Lösung, die dem hohen Stellenwert der Ehe zwischen Mann und Frau Rechnung trage und eine Diskriminierung anderer Formen des Zusammenlebens vermeide. Weil die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht am selben Ort eingetragen werden könnten, an dem die Ehen geschlossen werden, komme im Entwurf klar die Unterschiedlichkeit beider Rechtsinstitute zum Ausdruck.












