Kleinsten drohte große Einbuße
Irritation beim Heizkostenzuschuss: Richtlinien wurden nun nachgebessert. Gerade jene mit dem kleinsten Einkommen hätten nämlich am wenigsten bekommen.

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Etliche Gemeinden hatten den Betroffenen schon den geringeren Betrag ausgezahlt. Ausgerechnet den kleinsten Einkommensbeziehern drohte die größte Einbuße beim Heizkostenzuschuss des Landes.
Zuerst hatten BZÖ und ÖVP den Zuschuss gekürzt - von 170 auf 150 Euro bzw. von 98 auf 80 Euro. Dann sahen die Richtlinien vor, dass bei den Ausgleichszulagenbeziehern die Wohnbeihilfe zu 50 Prozent angerechnet werden sollte. Das hätte bedeutet, dass sie die Einkommensgrenze für den höheren Zuschuss (150 Euro) geringfügig überschritten und nur Anspruch auf die niedrigere Beihilfe von 80 Euro gehabt hätten. Als man in der Landesregierung darauf aufmerksam gemacht wurde, reagierte man aber schnell. Laut Abteilungsleiterin Barbara Berger-Malle hat Sozialreferent Christian Ragger (BZÖ) sichergestellt, dass die Wohnbeihilfe bei den Ausgleichszulagenbeziehern doch nicht angerechnet wird. Die entsprechende neue Richtlinie erging letzte Woche an die Gemeinden.
Absicht, beim Heizkostenzuschuss noch mehr zu sparen, oder ein Murks im Amt sollen nicht der Hintergrund gewesen sein. Bis 2006 war die Wohnbeihilfe zur Gänze angerechnet worden.












