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Zuletzt aktualisiert: 03.10.2009 um 07:17 UhrKommentare

Verfahren gegen Österreich wegen Diskriminierung

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, um zu klären ob eine der Menschenrechtskonvention widersprechende Benachteiligung Homosexueller vorliegt.

Zwar wurde der § 209 Strafgesetzbuch (StGB) vor sieben Jahren aufgehoben, allerdings scheint eine Verurteilung auf Basis dieser abgeschafften Sonderbestimmung noch immer als Vormerkung im Strafregister auf und kann erschwerend bei der Strafbemessung wirken, falls der Betroffene wieder vor dem Strafgericht landet.

Der § 209, der für einvernehmliche schwule Beziehungen ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt hatte, während für Heterosexuelle und Lesben die Untergrenze jeweils bei 14 Jahren lag, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben, weil dieser den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sah. Eine frühere Verurteilung kann bei der Strafbemessung allerdings noch immer als Erschwerungsgrund herangezogen werden - zu diesem Erkenntnis kam das Oberlandesgericht Wien 2006.

"Eine Verurteilung nach dem § 209 als Erschwerungsgrund, das ist menschenrechtswidrig", erklärte dazu Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, gegenüber der APA. Das Verfahren des Menschenrechtsgerichtshofs wurde Mitte September eingeleitet, Österreich habe nun bis Ende Jänner Zeit für eine Stellungnahme. Mit einer Entscheidung rechnet der Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation allerdings erst in ein, zwei Jahren.

Quelle: APA

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