Wehrmachtsdeserteure: Streit um Rehabilitierung

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Justizministerin Bandion-Ortner kann die Kritik am Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren "nicht nachvollziehen". Vor allem das Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" stößt sich an einer Ausnahmeklausel, wonach Deserteure, die etwa Tötungsdelikte begangen haben, nicht rehabilitiert werden sollen.
Solche Fälle müssten geprüft werden, erklärte Bandion-Ortner im Gespräch mit der APA. Gewalt "kann auch damals Unrecht gewesen sein". Prinzipiell sollen mit dem "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" alle Urteile mit "typischem NS-Unrechtsgehalt" aufgehoben werden, betonte Bandion-Ortner. Dies betreffe beispielsweise Anordnungen von Zwangssterilisation oder Zwangsabtreibungen durch "Erbgesundheitsgerichte", Verurteilungen wegen Homosexualität und sonstige gerichtliche Entscheidungen, in denen "nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt".
Allerdings enthält das Gesetz auch eine Ausnahmeklausel: Wurde etwa ein Wehrmachtsdeserteur von einem deutschen Militär- oder SS-Gericht auch wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt, stehen die Chancen auf eine Aufhebung des Urteils schlecht. In solchen Fällen sei eine "Einzelfallprüfung" vorgesehen, erklärte Bandion-Ortner. Theoretisch, wenn es sich beispielsweise eindeutig um Notwehr gehandelt habe, sei eine Aufhebung trotzdem möglich - "grundsätzlich aber eher nicht".
Für die Grünen ist die Ausnahmeklausel "völlig inakzeptabel". Bandion-Ortner gehe "den Revisionisten auf den Leim" und erledige unbewusst das Geschäft jener, die den Widerstand kriminalisieren wollten, kritisierte der Grüne Justizsprecher Steinhauser. Die derzeit geführte Debatte stelle aber Deserteure "unter Generalverdacht und rückt sie in die Nähe von Kriminellen".












