ÖVP verlor Prozess gegen Ex-BKA-Chef Haidinger

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Eine Schlappe hat die ÖVP in einem medienrechtlichen Verfahren erlitten, das der frühere BKA-Chef Herwig Haidinger initiiert hatte, nachdem er im September 2008 vom ÖVP-Sicherheitssprecher Kössl in einer OTS-Aussendung als "Garant für Lügen" und Betreiber einer "Sudelkampagne" bezeichnet worden war. Dafür setzte es am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht einen Schuldspruch nach §6 Mediengesetz.
Haidinger bekam für die erlittene Kränkung eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Die ÖVP muss dem Ex-Kripo-Chef die Summe binnen 14 Tagen überweisen. Außerdem hat sie die gesamten Verfahrenskosten zu tragen und die Urteilsveröffentlichung vorzunehmen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die ÖVP ergreift jedoch keine weiteren Rechtsmittel. "Diese Altlast ist somit erledigt", hieß es dazu auf APA-Anfrage im Büro von ÖVP-Generalsekretär Kaltenegger.
"Ich habe Gerechtigkeit erfahren", kommentierte Haidinger nach der Verhandlung gegenüber der APA das Urteil. Wie Richterin Katja Bruzek in ihrer Urteilsbegründung darlegte, habe das umfangreiche Beweisverfahren "keine Anhaltspunkte ergeben, dass Haidinger gelogen, die Unwahrheit gesagt oder vernadert hätte".
Der Anfang 2008 vom damaligen Innenminister Platter abgesetzte BK-Leiter war vorübergehend vom Dienst suspendiert worden, nachdem er im Innenausschuss des Nationalrats erklärt hatte, im Fall Natascha Kampusch wäre nicht allen Hinweisen auf das entführte Mädchen nachgegangen worden und das Kabinett des Innenministers hätte die Akten für den Banken-U-Ausschuss vor deren Übermittlung ans Parlament angefordert.
Dass die ÖVP Haidinger daraufhin per Presseaussendung der Lüge bezichtigte, erfüllte für die Richterin "ganz klar den Vorwurf der üblen Nachrede". Dieser Vorwurf sei "ein sehr heftiger", bemerkte Bruzek. Am Rande gab die Richterin zudem bekann, dass die Staatsanwaltschaft mitterlerweile alle gegen Haidinger anhängigen Ermittlungen eingestellt habe. Das gab Richterin Katja Bruzek am Mittwoch am Rande des Medienverfahrens bekannt.












