ÖVP "unterspült" laut BZÖ Vereinbarung

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Das BZÖ hat am Freitag erneut Kritik an der ÖVP im Zusammenhang mit den Vereinbarungen um die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer geübt. Für eine Zustimmung zum sogenannten Amtshilfedurchführungsgesetz hatten sich BZÖ und Grüne mit der Regierung auf die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes geeinigt. Diese Vereinbarung werde von der ÖVP "unterspült", meinte BZÖ-Chef Bucher.
Bei der Vereinbarung, dass der RH künftig auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern prüfen dürfen soll, liege "viel im Dunkeln", so Bucher. Vor allem ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer würden die Abmachung "unterspülen" und dies sei "nicht zufriedenstellend", erklärte Bucher. "Das war ganz anders ausgemacht", doch statt die Vereinbarung ÖVP-intern zu "kommunizieren", werde "quergeschossen".
Die Schulden der Gemeinden würden aber Handlungsbedarf zeigen, auch aus wirtschaftlicher Perspektive, da Gemeinden als wichtige Auftraggeber fungierten, meinte der BZÖ-Obmann. Man sei auch gegen Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung der Gemeinden, doch statt der Landesrechnungshöfe solle der Bundesrechnungshof prüfen, betonte Bucher. Dies mache nämlich einen "länderübergreifenden Vergleich" und "Benchmarks" möglich. Im Endeffekt solle der RH die Gemeinden beraten und den Bürgermeistern auch eine "zusätzliche Absicherung" liefern, "dass der Kurs richtig ist".
ÖVP-Klubobmann Kopf hat den Vorwurf zurückgewiesen. Die ÖVP stehe "selbstverständlich" zu der Vereinbarung und werde diese "auf Punkt und Beistrich" erfüllen, meinte Kopf. Es sei "inakzeptabel", dass Bucher "die Integrität seiner Verhandlungspartner in Zweifel zieht" und er solle "aufpassen und solche Äußerungen künftig gefälligst unterlassen", so Kopf. Buchers Verhalten sei nicht im Interesse künftiger parlamentarischer Zusammenarbeit.













