Anwälte für Weisungsrecht im Justizministerium
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist trotz der jüngsten Debatten für das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft.

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Die Idee eines Bundesstaatsanwaltes sei hingegen "verfehlt", erklärte ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler am Donnerstag in einer Aussendung. Weisungen seien keine "unmoralischen Einmischungen", sondern ein "Werkzeug zur Sicherstellung einer rechtlich einheitlichen Linie innerhalb der Anklagebehörde".
Kontrolle im Parlament
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) würde "sowohl der Kontrolle des Parlaments, wie auch der Öffentlichkeit" unterliegen, argumentiert Benn-Ibler. Weiters könne die Justizministerin gegebenenfalls auch abgesetzt und unter Anklage gestellt werden. Bei der Forderung nach einem Bundesstaatsanwalt ergebe sich zunächst das Problem der "personellen Besetzung", weiters würde die Tätigkeit eines Bundesstaatsanwalts "in weitaus geringerem Maß unter der Kontrolle der Öffentlichkeit stehen", selbst wenn er Berichtspflichten an das Parlament hätte. Benn-Ibler fordert stattdessen ein "verbessertes Berichtswesen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrollinstrumente".
Die ÖVP hält sich in der Frage der Weisungsfreiheit indes noch zurück. Generalsekretär Fritz Kaltenegger erklärte am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz, man wolle zunächst die von Bandion-Ortner in Auftrag gegebene Expertise abwarten - der entsprechende Expertenrat tagt ja am Donnerstag zum ersten Mal. Die Unabhängigkeit der Justiz sei jedenfalls "ganz elementar", so Kaltenegger. Auch bei der Frage, ob ein weisungsfreier Bundesstaatsanwalt eingeführt werden soll, verwies der ÖVP-Generalsekretär auf das Expertengremium.












